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Achtung ! Zusatzkosten beim Neuwagen Leasing


Wenn Sie die Werbeanzeigen in der Zeitung oder die Onlineangebote zum Thema Leasing verfolgen, sehen Sie eigentlich immer nur ganz „fett“ die Leasingrate des Fahrzeugs und vielleicht noch die Laufzeit und die Kilometer pro Jahr dargestellt. Aber neben der Leasingrate können eventuell noch weitere Kosten auf Sie als Leasingnehmer zukommen. Somit sollten Sie sich nicht nur von der Leasingrate blenden lassen. Auf Sie kommen eventuell Kosten für Leasingsonderzahlung, Überführung, Wartung- und Inspektion, Garantieverlängerung, Zulassung, Kfz-Steuer, Versicherung, Bankbürgschaft oder auch Kosten für Winterreifen. Auch bei Beendigung des Leasingvertrages können Kosten entstehen. Wie und wann diese Kosten entstehen können, werden wir Ihnen in unserem Ratgeber erläutern.

Zusatzkosten beim Neuwagen Leasing

Zusatzkosten beim Neuwagen Leasing

Leasingsonderzahlung bei einem Leasingvertrag

Die Sonderzahlung fällt zu Beginn des Leasingvertrages an und kommt aus unserer Erfahrung oft bei Privatleasingangeboten vor. Mit der einmaligen Sonderzahlung kann die Leasingrate niedriger ausfallen, was „leider“ oft optisch besser bei Werbeangeboten aussieht. Sie sollten sich die Sonderzahlung immer auf die monatliche Laufzeit des Leasingvertrages umrechnen und zu der Leasingrate addieren. Dann bekommen Sie zumindest erst einmal eine realistische Leasingrate heraus. Aber leider gibt es noch weitere Kosten, welche bei einem Leasingvertrag anfallen können.

Überführungskosten bei einem Leasingfahrzeug

Die Überführungskosten fallen bei einem Neuwagen immer an. Bei einem Gebrauchtfahrzeug nennen schlaue Händler diese Kosten meist Bereitstellungsgebühren. Die Überführungskosten werden vom Händler in Rechnung gestellt und dienen zur Kostendeckung für den Transport vom Hersteller zum Händler. Außerdem wird damit die erste Inspektion und Bereitstellung des Neuwagens abgerechnet. Somit ist es logisch, dass die Überführungskosten immer zu Beginn eines Leasingvertrags anfallen und in Rechnung gestellt werden. Auch bei diesen Kosten sind wir der Meinung, dass diese mit beachtet und eingerechnet werden sollten. Nur so bekommen Sie als Leasingnehmer eine volle Kostenkontrolle. Bei einer Werksabholung fallen meist geringere Überführungskosten an. Allerdings müssten Sie bedenken, dass Sie dafür ggf. eine längere Autofahrt in Kauf nehmen müssen und der Neuwagen dann schon am ersten Tag einige Autobahnkilometer absolviert hat.

Wartungs- und Inspektionskosten bei einem Leasingwagen

Der Leasinggeber tritt die Wartungs- und Inspektionskosten an den Leasingnehmer ab. Das bedeutet für Sie, dass alle anfallenden Inspektionen sowie Reparaturen pünktlich und unverzüglich durchgeführt werden müssen. Können Sie bei Rückgabe des Fahrzeugs die fällige und durchgeführte Wartung nicht nachweisen, wird Ihnen der Leasinggeber diese Kosten in Rechnung stellen. Somit haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder Sie kommen für die Kosten bei der anfallenden Inspektion komplett auf oder Sie schließen bei dem Leasingvertrag ein Wartungs- und Inspektionspaket ab. Diese Kosten werden dann monatlich von Ihrem Konto abgebucht. Je nach Angebot kann sich solch ein Paket lohnen.

Zusätzliche Garantie für den Leasingneuwagen

Neuwagen werden von den meisten Autoherstellern mit einer Neuwagengarantie ausgestattet. Ob Barkauf oder Leasing, spielt dabei keine Rolle. Leider verzichten gerade einige deutsche Hersteller auf eine Garantie und der Leasingnehmer hat nur die gesetzliche geregelte Gewährleistung von 2 Jahren gegenüber dem Händler auf seiner Seite. Sollten Sie dann einen Leasingvertrag mit einer längeren Laufzeit abgeschlossen haben, könnte sich zusätzliche Garantieverlängerung durch auch Lohnen. Damit können Sie sich vor Reparaturen zum Beispiel im dritten Leasingjahr absichern. Sie sollten sich unbedingt die Garantiebedingungen des Herstellers ansehen und bei einem länger laufenden Leasingvertrag die Kosten für eine Garantieverlängerung anfragen. Diese Kosten werden auch sofort zu Beginn des Leasingvertrages fällig und sollten beachtet werden.

Zulassungskosten des neuen Leasingfahrzeugs

Auch wenn die Zulassungskosten bei weitem nicht so stark ins Gewicht fallen, sollten Sie diese mit beachten. Der Dienst wird auch von den Händlern angeboten, welche meist zwischen 100 und 150 Euro dafür berechnen. Das spart natürlich Zeit. Die Kosten bei den Zulassungsstellen sind dagegen geringer. Zu den Zulassungskosten kommen dann auch noch Kosten für die neuen Kennzeichen und ggf. das vorherige Reservieren eines Kennzeichens hinzu. Die Kennzeichenschilder kosten meist bei Schildermachern vor Ort um die 30 – 40 Euro.

Tipp:

Sie können Nummernschilder auch günstig online bestellen. Wie das funktioniert haben wir Ihnen in unserem Beitrag KFZ Kennzeichen online bestellen und dabei Geld sparen! zusammengestellt. 

Kfz-Steuer bei dem neuen Leasingfahrzeug

Bei einem angemeldeten Fahrzeug müssen Sie immer die Kfz-Steuer bezahlen. Das gilt dann natürlich auch für Ihr neues Leasingfahrzeug. Für ein Fahrzeug mit Otto Motor fallen aktuell 2,00 Euro je 100 cm³ Hubraum und der CO2-Zuschlag von 2,00 € je g/km oberhalb der Freigrenze von 95 g/km an. Wenn Sie ein Diesel Neuwagen zulassen fallen aktuell 9,50 Euro je 100 cm³ Hubraum und der CO2-Zuschlag von 2,00 € je g/km oberhalb der Freigrenze von 95 g/km an.

Rechenbeispiel Kfz-Steuer für einen Otto Motor:

Sie haben sich einen VW Tiguan II mit dem 2,0 Liter 180 PS starken Benzin Motor mit Allrad und einer CO2 Emission von 164 g / km geleast. Dann müssen Sie folgende Kfz-Steuer jährlich zahlen:

  • 2,00 Euro je 100 cm³ = 2,00 Euro x 20 = 40,00 Euro
  • 2,00 Euro je g/km oberhalb der Freigrenze von 95 g/km
    164 g/km – 95 g/km = 69 g / km x 2,00 Euro = 138,00 Euro
  • Die Kfz-Steuer pro Jahr beträgt 178 Euro 

Rechenbeispiel Kfz-Steuer für einen Diesel Motor:

Sie haben sich einen Ford Kuga mit dem 2,0 Liter 180 PS starken Diesel Motor mit Allrad und einer CO2 Emission von 154 g / km geleast. Dann müssen Sie folgende Kfz-Steuer jährlich zahlen:

  • 9,50 Euro je 100 cm³ = 9,50 Euro x 20 = 190,00 Euro
  • 2,00 Euro je g/km oberhalb der Freigrenze von 95 g/km
    154 g/km – 95 g/km = 59 g / km x 2,00 Euro = 118,00 Euro
  • Die Kfz-Steuer pro Jahr beträgt 308 Euro

Versicherung für ein Leasingfahrzeug

Ihr neues Leasingfahrzeug müssen Sie natürlich auch versichern. Dabei sollten Sie beachten, dass der Leasingvertrag die Versicherung regelt. Ein Leasingfahrzeug muss mindestens eine Teilkaskoversicherung haben. Aber Sie sollten auf keinen Fall auf eine Vollkaskoversicherung verzichten. In den meisten Leasingverträgen ist eine Vollkaskoversicherung vorgeschrieben. Die Kosten der Versicherung sind vom Leasingnehmer zu tragen. Sie sollten auch unbedingt eine GAP-Versicherung abschließen oder eine Kfz-Versicherung mit Neuwagenentschädigung. Sollte Ihr Leasingfahrzeug einen Totalschaden erleiden oder gestohlen werden, müssen Sie für die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Ablösewert des Leasinggebers aufkommen. Das kann bei einem Fahrzeug der Mittel- oder Oberklasse schnell in die tausende Euro gehen.

Bankbürgschaft für ein Leasingwagen

Wir haben in einem unserer Ratgeber zum Thema Leasing über Möglichkeiten für Existenzgründer berichtet. Existenzgründer haben es häufig etwas schwerer einen Leasingvertrag zu bekommen, denn gerade am Anfang einer geschäftlichen Tätigkeit ist mit schwankenden Einnahmen zu rechnen und damit ist für die Leasingbank die Gefahr von Zahlungsausfällen sehr hoch. Um doch einen Leasingvertrag abschließen zu können, gibt es die Möglichkeit einer Bankbürgschaft. Diese Bankbürgschaft dient der Leasinggesellschaft als Sicherheit. Ihre Hausbank wird Ihnen eine Bankbürgschaft ausstellen können, allerdings natürlich wieder in Verbindung mit einer Kostennote. Damit sollten Sie einen Gewerbeleasing Angebot annehmen können.

Kosten für Winterreifen eines Leasingfahrzeugs

Ein Leasingfahrzeug muss im Winter mit entsprechender Bereifung gefahren werden. Dazu gibt es wieder mehrere Möglichkeiten. Eine Möglichkeit ist das sofortige bestellen der Winterräder über den Fahrzeughersteller. Im Beispiel von Volkswagen können Winterreifen direkt mitbestellt werden und werden mit in die Leasingrate eingerechnet. Dieses Vorgehen gibt es leider nicht bei allen Fahrzeugherstellern. Einige machen es sich unserer Meinung nach zu einfach und überlassen es dem Leasingnehmer. Dieser hat dann die Möglichkeit über den Händler Winterreifen zu beziehen. Je nach Verhandlungsgeschick bekommen Sie einen guten Preis oder auch eben nicht. Im Falle von Ford war es bei unseren Fahrzeugen so, dass der Händler keinen guten Preis machen konnte und die Ford Bank die Kosten zu 100 Prozent auf die Laufzeit des Leasingvertrages umlegen wollte.

Das bedeutet, dass die Winterreifen am Ende der Laufzeit des Vertrages keinen Restwert mehr gehabt hätten. Das haben wir natürlich nicht gemacht und sind auf die dritte Variante gegangen. Wir haben uns die Winterräder beim Reifenhändler um die Ecke gekauft und können diese nach Beendigung des Leasingvertrages wieder verkaufen. Somit haben wir dann zumindest den Sparvorteil gegenüber dem Angebot unseres Händlers und auch den Restwert der Reifen für uns gewonnen. Einen eigenen Beitrag zu diesem Thema haben wir unter dem Ratgeber Preiswert Winterreifen für das neue Leasingfahrzeug kaufen für Sie veröffentlicht.

Kosten bei der Beendigung des Leasingvertrages

Ist die Laufzeit Ihres Leasingvertrages beendet, müssen Sie das Fahrzeug beim Händler abgeben. Der Händler oder auch ein unabhängiger Gutachter schauen sich das Fahrzeug an und stellen Ihnen alle Kosten in Rechnung, welche nichts mit einem dem Alter entsprechenden Zustand des Fahrzeuges zu tun haben. Somit kommen Sie für alle Schäden am Leasingfahrzeug auf. Je nach Umgang mit dem Fahrzeug, können Sie auch mit hohen Kosten rechnen.

Tipp:

Zur Rückgabe Ihre Leasingfahrzeuges haben wir Ihnen Checkliste erstellt. Damit haben Sie alles im Blick. 

Des Weiteren können Kosten für Mehrkilometer entstehen. Die Kosten für die Mehrkilometer sind im Vertrag angegeben und vereinbart worden. Außerdem ist meist noch eine Kulanzkilometerzahl angegeben, welche bei der Abrechnung berücksichtigt wird. Zu diesem Thema haben wir einen eigenen ausführlichen Beitrag geschrieben. Der Beitrag beinhaltet sogar einen Rechner, mit dem Sie die Kosten der Mehrkilometer sofort ausrechnen können.

Rechner für alle Zusatzkosten beim Neuwagen Leasing

Unser Fazit zu den Zusatzkosten beim Leasing

Wenn Sie unsere Seite schon kennen wissen Sie, dass wir alle uns bekannten Kosten in den Leasingfaktor mit einrechnen. Das bedeutet, dass wir den Leasingfaktor nicht nur über die Leasingrate, die Laufzeit und den Bruttolistenpreis berechnen. Wir nehmen auch eine Sonderzahlung und die Überführungskosten mit auf und berechnen darüber einen aussagekräftigen Leasingfaktor und die rechnerischen Leasingkosten über die Gesamtkosten. Somit haben Sie sofort alle Kosten im Blick. Wenn Sie ein Leasingangebot von Ihrem Autohändler vorliegen haben, können Sie über unseren Leasingfaktorrechner einen Gesamtkosten Leasingfaktor errechnet. Diesen können Sie dann mit anderen Angeboten innerhalb einer Fahrzeugklasse vergleichen um festzustellen, wie gut Ihr Angebot wirklich ist. Probieren Sie es aus.

Alle weiteren Kosten für das Leasingfahrzeug wie Wartung- und Inspektion, zusätzliche Garantie, Zulassung, Kfz-Steuer, Versicherung, Bankbürgschaft oder auch Kosten für Winterreifen sollten Sie sich ermitteln, damit Sie den Überblick behalten. Einige Kosten davon fallen immer an und haben nicht mit dem Leasing zu tun. Auch bei einer Barzahlung oder Finanzierung eines Neuwagens können diese Kosten anfallen.


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