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weiterlesenReparaturen, Inspektionen & TÜV beim Leasingfahrzeug
Inspektionen beim Leasing
Der Fahrer ist verpflichtet, die Termine der turnusmäßigen Inspektion einzuhalten. Das regeln die AGB im Leasingvertrag. Nur durch pünktliche Inspektionen in den vorgegebenen Intervallen lässt sich beim Leasing sicherstellen, dass Mängel und Verschleißerscheinungen rechtzeitig entdeckt und behoben werden. Wenn die Leasinggesellschaft eine Flatrate für den Service anbietet, übernimmt sie hierfür die Kosten. Die Servicepauschalen sind oft nicht sehr hoch, sie kosten meistens – je nach Fahrzeugmodell – um 10 bis 15 Euro pro Monat. Das wirkt zunächst sehr günstig, doch es sind bei einer sehr preiswerten Flatrate vielfach nicht die kostspieligen Verschleißteile enthalten, so zum Beispiel die Bremsen.
Bei einem kürzer laufenden Leasingvertrag muss das keine Rolle spielen, weil die Bremsbeläge bei vielen Fahrzeugmodellen erst nach rund 100.000 km gewechselt werden müssen – jedenfalls bei nachhaltiger Fahrweise ohne zu häufiges starkes Bremsen. Wer aber einen länger laufenden Leasingvertrag mit hoher Laufleistung abschließt und außerdem eher auf Verschleiß fährt, muss beachten, dass er diesen Verschleiß dann wahrscheinlich trotz Service-Flatrate selbst bezahlt. Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Inspektion ist die Vertragsbedingung, dass diese in einer Vertragswerkstatt durchzuführen ist – und zwar in jedem Fall, ob mit oder ohne Servicepauschale. Das verlangen nahezu alle Leasinggeber. Auch kleinere Reparaturen sind davon betroffen. Daher kann sich die Servicepauschale sehr lohnen, selbst wenn sie größeren Verschleiß wie die Bremsen ausschließt. Dass die Wartungsintervalle und Termine für die Hauptuntersuchung einzuhalten sind, versteht sich von selbst.
Inspektion von Leasingfahrzeugen: Schäden umsichtig vermeiden
Zunächst einmal vermeiden pünktliche Inspektionen die möglichen technischen Schäden, die durch Verschleiß auftreten könnten, wenn er nicht rechtzeitig bei Wartungs- und Inspektionsterminen erkannt wird. Darüber hinaus schützen sich die Leasingnehmer auch vor bösen finanziellen Überraschungen oder gar einem Streit mit dem Leasinggeber, der am Ende nur noch über einen Rechtsanwalt zu klären wäre. Indem der Leasingnehmer die Servicetermine strikt einhält und dafür auch alle Rechnungen aufbewahrt, kann er bei der Leasingrückgabe beweisen, dass normaler Verschleiß nicht auf mangelhaften Service zurückzuführen ist und ihm daher wertmindernd angelastet wird. Es gibt einen üblichen Verschleiß, den der Leasinggeber in Kauf nehmen muss. Ohne Beweis der pünktlichen und regelmäßigen Wartung könnte er aber immer behaupten, der Leasingnehmer hätte das Fahrzeug nicht pfleglich genug behandelt und müsse daher für eine aus Verschleiß resultierende Wertminderung einstehen. Daher gilt beim Leasingfahrzeug mehr als beim Privatwagen in dieser Hinsicht eine unbedingte Sorgfaltspflicht.
Wie sehr lohnt sich die Service-Flatrate?
Wie schon oben angesprochen kann sie sich durchaus sehr lohnen. Der Leasingnehmer kann aber den finanziellen Vorteil oder Nachteil durch diese Pauschale auch handfest ermitteln. Hierfür genügt es, im Vorfeld die üblichen Inspektionstermine und Wartungskosten für das Leasingfahrzeug genau zu evaluieren. Wie viele und welche Inspektionen werden während der Leasingzeit anfallen? Was kosten diese? Welche Wartungsarbeiten kommen voraussichtlich bei diesem Fahrzeug während der Leasingdauer noch dazu? Dazu zählt auch der Räderwechsel für die Winter- und Sommersaison.
Wenn diese Kosten ermittelt wurden, könnte es sein, dass sie etwas unter denen für die Flatrate liegen. Allerdings könnten auch nicht kalkulierbare Reparaturkosten hinzukommen, die vielleicht die Flatrate übernehmen würde. Ein pauschaler Ratschlag ist daher fehl am Platze, weil sich die Abwägung tatsächlich nach dem speziellen Leasingfahrzeug und der Höhe der Flatrate richtet. Grundsätzlich muss diese Pauschale aber keine schlechte Idee sein.
Leasing Reparaturen
Durch einen technischen Defekt, eine Panne oder einen Unfallschaden muss manchmal auch ein Leasingfahrzeug zur Reparatur. Zwar wird es vielfach ein Neuwagen oder ein junger Gebrauchter sein, also ein Auto, das wenig störanfällig ist. Dennoch kann es immer außerplanmäßige Störungen und Probleme geben. Wenn nun der Schaden behoben werden muss, stellt sich die Frage, auf wessen Kosten das geschieht und welche Werkstatt zu wählen ist. Natürlich denken viele Autofahrer an eine freie Werkstatt, denn grundsätzlich zahlt der Leasingnehmer die Reparaturen – wenn er nicht eine Servicepauschale gebucht hat, die selbst außerplanmäßige Reparaturen mit abdeckt.
Wenn das nicht der Fall ist, möchte der Autofahrer sparen und sieht die großen Kostenunterschiede zwischen Vertragswerkstätten und freien Werkstätten. Doch es gilt: Der Leasinggeber schreibt vor, wo zu reparieren ist. Er wird fast immer die Vertragswerkstatt vorschreiben. Ansonsten erlöschen nicht nur Garantieansprüche für Neuwagen, auch der Leasingnehmer könnte bei der Rückgabe des Wagens für eine eventuelle Wertminderung in Haftung genommen werden. Er ist daher auf der sicheren Seite, wenn er das Kleingedruckte im Leasingvertrag liest und im Zweifelsfall immer die Vertragswerkstatt der jeweiligen Automarke wählt. Es kann mit dem Leasinggeber etwas anderes vereinbart worden sein, doch das wäre eine Ausnahme.
Fast immer betreibt der Händler, der das Leasingfahrzeug übergeben hat, eine eigene Werkstatt. Diese kann der Fahrer gleich für die Reparatur wählen, daran ist nie etwas falsch. Leasingnehmer zahlen zwar für die Vertragswerkstatt etwas mehr, doch gleichzeitig können sie sich zu 100 % darauf verlassen, dass die Werkstatt nach den Herstellervorgaben arbeitet. Sie muss auch über die Spezialwerkzeuge verfügen und sofortigen Zugriff auf nötige Original-Ersatzteile haben. Auf solche Reparaturen gibt es zudem eine Garantie. Die Reparatur selbst kann bei Neuwagen ein Garantiefall sein. Und selbst wenn nicht alles glatt läuft: Von der Vertragswerkstatt dürfen die Autofahrer höchste Qualität erwarten. Fehler können sie problemlos reklamieren. Nicht zuletzt könnten sie sich sogar an den Autohersteller wenden.
Ist eventuell doch eine freie Werkstatt möglich?
Es gibt die Ausnahmeregelung, dass der Händler doch die freie Werkstatt für bestimmte Reparaturen erlaubt. Er hat in dieser Frage das letzte Wort. Denkbar wäre das unter anderem, wenn er selbst keine Werkstatt betreibt. Dass die Entscheidung beim Händler bleibt, ist vollkommen verständlich: Schließlich muss er am Ende der Laufzeit das Leasingfahrzeug zurücknehmen. Danach versucht er, es erneut zu vermarkten. Dabei muss er den Wertverlust und vielleicht auch einen geringeren Restwert als geplant einkalkulieren. Falls er damit umgehen kann und daher in speziellen Fällen – zum Beispiel bei Kleinreparaturen – die Fahrt in die freie Werkstatt erlaubt, ist das in Ordnung. Diese Erlaubnis muss sich der Leasingnehmer aber vom Händler bestätigen lassen, und zwar schriftlich und nötigenfalls sogar für jeden Einzelfall.
Qualität der Reparaturen in der freien Werkstatt
Selbst wenn ein Händler die Reparatur in der freien Werkstatt erlaubt, muss diese in höchster Qualität ausgeführt werden. Der Fahrer muss um jeden Preis vermeiden, dass eine unsachgemäß ausgeführte Reparatur eine Wertminderung oder qualitative Nachteile am Leasingfahrzeug verursacht. Die Folgen würde er bei der Rückgabe spüren: Er müsste die Wertminderung bezahlen. Das gilt auch beim Leasing auf Kilometerbasis, denn auch dabei wird der Zustand des Fahrzeugs bei der Rückgabe überprüft. Akzeptabel sind “übliche Gebrauchsspuren”, alles andere ist kostenpflichtig. Für Unfallschäden käme jedoch die Kaskoversicherung auf, eine Vollkasko sogar für Dellen, die der Fahrer selbst am Wagen verursacht hat (er müsste sie allerdings zeitnah melden). Eine Wertminderung durch eine unsachgemäße Reparatur reguliert aber keine Versicherung.
Es ist zu empfehlen, denjenigen Händler, der das Leasingfahrzeug übergeben hat und nun die Fahrt in die freie Werkstatt erlaubt, nach einer Empfehlung zu fragen. Er dürfte fachlich einwandfreie freie Werkstätten in der Nähe kennen. Es gibt bei diesen freien Werkstätten große qualitative Unterschiede. Manche der Bastler unterhalten einen kleinen Hinterhof-Betrieb, dort sollte ein teures Premium-Leasingfahrzeug wohl eher nicht zur Reparatur gegeben werden. Doch es gibt auch freie Werkstätten mit Zertifizierung, die einwandfreie Arbeit leisten, nur eben nicht an eine Automarke angeschlossen sind. Doch ihre technische Ausstattung und ihr Know-how entsprechen dem Niveau von Vertragshändlern und liegen in Einzelfällen sogar darüber – trotz deutlich günstigerer Preise. Zu finden sind solche Werkstätten inklusive Bewertung mit einer Google-Suche. Den Händler, der das Leasingfahrzeug verwaltet, kann der Leasingnehmer trotzdem befragen.
Wahl der Werkstatt auch von der Art der Reparatur abhängig
Es gibt Kleinreparaturen wie das Wechseln einer Lampe oder eine harmlose Smart Repair, die fast jeder Kfz-Betrieb einwandfrei ausführt. Kritisch sind komplexe Reparaturen, die unter anderem ein spezielles Equipment und Original-Ersatzteile erfordern. In solchen Fällen erscheint die Vertragswerkstatt so gut wie immer als bessere Lösung.
Hauptuntersuchung (TÜV) von Leasingfahrzeugen
Die HU, die viele Kraftfahrer landläufig als “TÜV” titulieren (obwohl sie auch durch GTÜ, KÜS, Dekra & Co. durchgeführt wird), ist bei einem geleasten Neuwagen erstmals nach 36 Monaten fällig. Danach erfolgt sie alle 24 Monate. Der Fahrer ist in jedem Fall verpflichtet, den Wagen pünktlich zum HU-Termin in die Werkstatt zu bringen, wenn eine Hauptuntersuchung in seine Leasingzeit fällt. Es ist aber möglich, dass er dafür nichts bezahlt, wenn er an den Leasinggeber eine Servicepauschale bezahlt (siehe oben). Diese deckt die HU praktisch immer ab. Ob der Fahrer nun überhaupt vom HU-Termin betroffen ist, hängt von seiner konkreten Leasinglaufzeit ab:
- Das Neuwagenleasing über 24 Monate wird den Fahrer von der HU verschonen – der erste Termin liegt ein Jahr nach der Rückgabe des Fahrzeugs.
- Beim Neuwagenleasing über 48 Monate muss der Fahrer auf jeden Fall zur HU.
- Beim Neuwagenleasing über 36 Monate könnte der HU-Fälligkeitstermin kurz nach demjenigen der Fahrzeugrückgabe liegen. Ohnehin gibt es für die HU einen kleinen zeitlichen Spielraum. Leasingnehmer können den Händler befragen, der das Fahrzeug zurück nimmt. Vielleicht stimmt dieser zu, dass der Leasingnehmer sich nicht um die HU kümmert. Der Händler erledigt das dann unmittelbar nach der Fahrzeugrückgabe.
- Derselbe Fall betrifft das Gebrauchtwagenleasing über 24 Monate. Wenn der Wagen unmittelbar nach einer HU übernommen wird, kann ihn der Leasingnehmer vielleicht zwei Jahre später zurückgeben, ohne die HU durchführen zu lassen. Es gilt wiederum die Zusage des Händlers.
Kostenübernahme beim Full-Service-Leasing
Beim klassischen Nettoleasingvertrag zahlt der Leasingnehmer alle Reparatur-, Wartungs- und HU-Kosten selbst. Im Gegensatz dazu integriert der sogenannte Bruttoleasingvertrag diesen Service. Er kann unterschiedlich aufgebaut sein und unter anderem bestimmte (teure) Reparaturen ausschließen (siehe oben). Doch es gibt auch ein etwas teureres Full-Service-Leasing, in welchem wirklich alles drin ist. Solche Verträge schließen die Kosten für folgende Leistungen mit ein:
- Wartungs- und Inspektionsarbeiten
- Gebühren der HU und der Abgasuntersuchung
- Reparaturen von Unwetterschäden
- Reifenersatz
- Ersatz für Verschleißteile
- Pannen- oder Ersatzwagenservice
- Versicherungsbeiträge
Fazit zu den Nebenkosten eines Leasingfahrzeug
Rein juristisch ist ein Leasingvertrag so konstruiert, dass der Leasingnehmer alle Nebenkosten selbst trägt. Der Nettoleasingvertrag ist also das Standardmodell. Die Zusatzpakete beim Bruttoleasing muss sich der Leasingnehmer anschauen. Sie können durchaus sehr sinnvoll sein.
Kommentare
Alex Finsterbusch 8. Oktober 2023 um 14:19
Ich war überrascht von den hohen Reparaturkosten, da ich dachte, sie wären im Vertrag enthalten. Dieser Artikel zeigt, wie wichtig es ist, sich im Voraus zu informieren. Viele Leasinggesellschaften bieten Wartungs- und Servicepakete an, die sehr nützlich sein können. Es ist wichtig zu wissen, dass nicht alle Pakete alles abdecken. Mein Rat: Lest den Vertrag sorgfältig und seid auf alles vorbereitet.