KFZ-Steuer bei Elektroautos – Steuerfreiheit bis 2030
Die KFZ-Steuerfreiheit für Elektroautos ist bis 2030 verlängert worden Der Bundestag hat am Donnerstag, den 17. September 2020 eine Verlängerung der zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für bis Ende 2025 erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge verlängert. Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt bis zu 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 (§ 3d Abs. 1 KraftStG). Sie wird allerdings längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt. E-Fahrzeuge sind momentan für einen bestimmten Zeitraum von der KFZ-Steuer befreit. Das gilt für alle Fahrzeuge, die erstmals vor dem 17.05.2011 zugelassen wurden. Diese waren 5 Jahre von der Steuer befreit. Liegt der […]
weiterlesen