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weiterlesenAutofahren im Winter – gut und sicher mit dem Leasingfahrzeug durch die kalte Jahreszeit
Leasingnehmer müssen sich wie Eigentümer um das Leasingfahrzeug kümmern, es also auch wintersicher machen. Die kalte Jahreszeit ist eine Herausforderung für Autofahrer und ihre Fahrzeuge, denn es drohen glatte Straßen, schlechte Sicht, morgens zugefrorene Scheiben und oft nicht anspringende Autos. Werkstätten bieten einen Wintercheck an, der nicht viel kostet und durchaus zu empfehlen ist. Wir haben einige DIY-Tipps zusammengetragen, mit denen Sie gut durch den Winter kommen.
1. Winterreifen
Winterreifen sind keine reine Empfehlung, sie sind in Deutschland und vielen anderen Ländern Pflicht. Das Aufziehen ist in Deutschland gesetzlich nicht terminiert, die allgemeine Regel O bis O (Oktober bis Ostern) ist kein Muss. Die Straßenverkehrsordnung verlangt vielmehr den Fahrbahnverhältnissen angemessene Bereifung. Bei einem Leasingfahrzeug haftet der Leasingnehmer für eine falsche Bereifung. Wer mit dem Leasingfahrzeug ins Ausland fährt, muss abweichende Gesetze kennen:
- In Österreich sind Winterreifen vom 15.11. bis 15.03. und davon abweichend bei Winterwetter vorgeschrieben.
- In Finnland sind Winterreifen vom 01.12. bis zum 28.02. und bei winterlichen Verhältnissen vorgeschrieben.
- In Italien sind sie vom 15.11. bis 15.04. Pflicht.
- In Tschechien gilt die Pflicht vom 01.11. bis 31.03.
- In Schweden gilt eine Winterreifenpflicht, aber nicht für Ausländer.
Weitere Länder mit einer Winterreifenpflicht sind:
- Estland
- Bosnien-Herzegovina
- Moldawien
- Island
- Slowenien
- Litauen
- Mazedonien
- Lettland
- Serbien
- Russland
- Montenegro
In hier nicht genannten Ländern gibt es eine solche Pflicht nicht, auch nicht in der Schweiz! Dort ist aber das Reifenprofil (1,6 mm bei Winterreifen) strikt reglementiert. Die deutsche Pflicht ist im § 2 Absatz 3a der StVO und seit 2017 in der StVZO § 36 fixiert. Seit 2017 gilt das Alpine-Symbol, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Bis 2024 werden noch die „M+S“ als Winterreifen akzeptiert, wenn sie vor dem 01.01.2018 produziert wurden. Das Bußgeld bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht beginnt in Deutschland bei 60 Euro. Dass Winterreifen ohnehin bei entsprechender Witterung unverzichtbar sind, bedarf hier wohl keiner weitere Begründung. Achten Sie beim Kauf von Winterreifen auf die einschlägigen Testberichte wie etwa den ADAC Winterreifen Test.
Tipp: Prüfen Sie Ihr Leasingangebot, ob Winterreifen sofort mit in die Leasingrate eingerechnet werden können. Sollte der monatliche Aufpreis zu hoch sein, können Sie hier nachlesen, wie Sie Winterreifen günstig für Ihr neues Leasingfahrzeug beziehen können.
2. Batteriecheck vor Wintereinbruch
Eine nicht mehr leistungsfähige Batterie wird im Winter zum Albtraum von Autofahrern. Sie kann bei Plusgraden noch funktionieren, doch mit dem ersten Frost springt das Fahrzeug nicht mehr an. Ein Batteriecheck in der Werkstatt klärt auf, ob das gute Teil die kommende Wintersaison noch durchstehen wird oder nicht. Wenn Zweifel bestehen, gibt es drei Möglichkeiten:
- Sie lassen die Batterie gleich wechseln. Das ist mit Abstand die effizienteste und kostengünstigste Möglichkeit.
- Sie versuchen es mit Tricks. Einer davon ist das Auflegen einer heißen Wärmflasche vor dem morgendlichen Start auf die Batterie für rund 15 Minuten (wer hat schon so viel Zeit?!), ein anderer das ständige Umherfahren, um bei einer Strecke von 50 bis 80 Kilometern die Batterie wieder aufzuladen (wer hat die Zeit und das Geld?!), was übrigens nicht todsicher funktioniert. Möglicherweise streikt die Batterie am nächsten Morgen schon wieder.
- Sie besorgen sich ein mobiles Ladegerät. Das funktioniert prima, doch eine neue Batterie ist dem immer vorzuziehen.
Ein neueres Leasingfahrzeug ist allerdings auch mit einer ausreichend neuen Batterie ausgestattet. Eine ältere Batterie, die den Winter vielleicht nicht übersteht, macht sich schon im Herbst mit sehr müden, mühseligen Anlassgeräuschen bemerkbar.
3. Scheiben und Scheibenwischer
Scheiben und Scheibenwischer frieren nun mal zu, wenn das Auto im Winter auf der Straße steht. Dagegen ist kein Kraut gewachsen. Wir alle greifen dann schnell zum Eiskratzer, wobei zu bedenken ist, dass dieser den Schmutz über die Scheibe schiebt. Das verursacht Mikrorisse im Glas, welche die Sicht beeinträchtigen. Ein Enteiser ist das Mittel der Wahl. An heißes Wasser sollten Sie nicht einmal denken, es könnte Ihre Scheibe zerspringen lassen. Gute Enteiser funktionieren auf Alkoholbasis, es gibt sie fertig im Handel. Diese lösen auch die festgefrorenen Scheibenwischer ab. Sie können auch nachts eine Matte über die Scheibe legen.
Auch von innen können zuvor beschlagene Scheiben gefrieren. Fahren Sie also, wenn Sie die Scheiben außen enteist haben, vorsichtig los, drehen Sie die Lüftung mit Heißluft voll auf, richten Sie den Lüftungsstrahl auf die Scheiben und öffnen Sie außerdem das Fenster einen Spalt weit. Dass Sie in das Wasser für die Scheibenwaschanlage vor Wintereinbruch ausreichend Frostschutzmittel geben, versteht sich von selbst. Sollten Sie das vergessen haben und das Wasser nun bei Minusgraden einfrieren, nutzt es zunächst nichts, wenn Sie in den gefrorenen Behälter Frostschutz nachfüllen. Das Wasser muss erst tauen, was der laufende Motor in rund einer Viertelstunde schaffen kann. Wenn nicht, müssen Sie eine warme Garage aufsuchen.
4. Begegnungen mit Streufahrzeugen
Halten Sie am besten Abstand zu Streufahrzeugen, denn deren Sand und Split hinterlässt Spuren auf Ihrem Lack. Überholen Sie diese Fahrzeuge nicht ohne Not – auf der Straße davor ist noch nicht geräumt, sie kommen dort also nur sehr langsam voran.
5. Umsicht auf glatter Straße
Denken Sie bei Schnee und Eis auf der Straße an den längeren Bremsweg (trotz ABS). Die elektronischen Fahrassistenzsysteme wie ABS, ASR und ESP haben Grenzen. Sie können zwar bei Glatteis eine Vollbremsung durchführen, ohne dass sich der Wagen gleich dreht, doch der Bremsweg wird sich dennoch unweigerlich verlängern. Wie sehr, hängt vom Glatteis, Ihrer Geschwindigkeit und Ihrer Entschlossenheit bei der Vollbremsung ab. Der übliche Bremsweg kann doppelt bis viermal so lang werden wie auf trockener Fahrbahn. Daher werden bei winterlichen Straßenverhältnissen auch eine deutliche Reduktion der Geschwindigkeit und eine Erhöhung des Abstands zu vorausfahrenden Fahrzeugen empfohlen.
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