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weiterlesenE-Bike kaufen oder leasen: Alle Vor- und Nachteile im Überblick
Kurze Begriffsklärung: E-Bike oder Pedelec?
Diese beiden Begriffe dürfen wir synonym verwenden, die deutsche Straßenverkehrsordnung geht jedenfalls so vor. Wichtig ist aus versicherungs- und zulassungstechnischen Gründen, das die Kraftunterstützung durch den Motor nur bis 25 km/h reicht. Beim Pedelec erfolgt sie technisch nur durch das Treten in die Pedale, doch es gibt andere Lösungen, die ganz von selbst fahren. Das ist juristisch jedoch uninteressant. Einen wirklichen Unterschied gibt es zu den S-Pedelecs: Diese ermöglichen durch stärkere Motoren und Akkus eine Kraftunterstützung bis 45 km/h, benötigen daher eine Mopedversicherung, sind helmpflichtig (§ 21a Abs. 2 StVO), führerscheinpflichtig (Moped) und zulassungspflichtig. Damit erhalten sie auch ein Kennzeichen.
Das eBike Leasing
Wie bei einem Auto ist auch hier das Leasing natürlich ebenso für Privatleute möglich, welche diese Variante wählen, um sich zunächst die Anschaffung zu ersparen. Das liegt auch an der rasanten technischen Entwicklung: Die Akkus und die sonstige Technik der E-Räder entwickeln sich so schnell, das Käufer befürchten müssen, schon in zwei oder drei Jahren auf veralteter Technik unterwegs zu sein und das Gebrauchtrad dann auch nur schwer und mit sehr starkem Abschlag loszuwerden.
Dieses Risiko wälzt man gern auf den Leasinggeber ab. Doch schauen wir uns doch einmal die Steuervorteile beim dienstlichen Leasing von E-Bikes an, die wirklich interessant sind. Der Hintergrund: Auch ganz normale Fahrräder werden zunehmend als Dienstfahrzeug genutzt, steuerlich vorteilhaft behandelt und selbstverständlich auch geleast. Wie sieht das nun bei Elektrorädern aus?
Pedelec Leasing durch Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer bitten Sie Ihren Arbeitgeber um so ein Dienstfahrzeug, wenn das für sie praktisch ist. Das wäre zum Beispiel bei einem kürzeren Arbeitsweg (bis rund sechs oder sieben Kilometer) der Fall, auf dem ein Auto nur die Umwelt verschmutzt und Ihnen außerdem die unerträgliche Last der Parkplatzsuche aufbürdet. Der Arbeitgeber kann das E-Rad leasen und Ihnen per Gehaltsumwandlung überlassen. Dabei wird der geldwerte Vorteil in Anlehnung an die 1 % Regel für Dienstautos mit 0,5 % versteuert. Sie können das Rad privat unbegrenzt nutzen.
Dafür zahlen Sie als Arbeitnehmer seit Anfang 2019 nur 0,5 % geldwerten Vorteil. Gegenüber einem Privatkauf können Sie bis zu 40 % sparen, das haben Experten ausgerechnet. Wenn der Arbeitgeber aber die Gehaltsumwandlung streicht, die Leasingrate also vollkommen allein trägt, dann versteuern Sie gar keinen geldwerten Vorteil mehr.
Elektrofahrrad Leasing durch Selbstständige
Natürlich profitieren Sie auch als Gewerbetreibender oder Freiberufler von den Steuervorteilen, wenn Sie ein Elektrorad leasen. Sie setzen wie beim Leasing eines Autos die Leasingrate, die Sonderzahlung, die Versicherung und alle weiteren mit der Nutzung verbundenen Kosten von ihrer Steuer ab. Für Sie hat der Gesetzgeber die 1 % Regelung seit Januar 2019 komplett gestrichen: Sie versteuern gar keinen geldwerten Vorteil mehr! Damit möchte der deutsche Staat die umweltfreundliche Mobilität fördern.
Vorteile durch eBike Leasing
- Leasing über die Firma – unbegrenzte berufliche und private Nutzung
- von vielen Leasinggebern günstige E-Bike Flatrates, Versicherung & Service inklusive, oft schon ab ~30 €/Monat für ein 2.000 € E-Rad
- attraktive Steuerersparnis
- Arbeitgeber gewähren vielfach Zuschüsse
- alle 36 Monate auf ein neues Rad umsteigen
- deutlich weniger Unterhaltskosten gegenüber dem Auto und auch viel billiger (fast kostenlos) als ÖPNV
- deutliche Zeitersparnis, denn bis 9 km ist das E-Bike das schnellste Verkehrsmittel!
- frische Luft & Bewegung – reine Freude auf dem Weg zur Arbeit (bei Regen nehmen Sie den Bus)
- keine Parkplatzsuche und kein unnötiges Schwitzen durch den Elektroantrieb
- Fitness nach Bedarf – bei kräftigem Antritt auch hier gesundes Herz-Kreislauf-Training (wie bei gewöhnlichem Rad)
- weniger Stress = mehr Gesundheit und Lebensqualität, weniger Fehltage
Anbieter von Fahrradleasing
Es gibt diverse Fahrradhändler, die schon eine Weile das normale Fahrradleasing anbieten und nun auch das Elektrofahrrad in dieses Programm mit aufgenommen haben. Sie kommen den Kunden sehr stark entgegen, beraten zu den steuerlichen Vorteilen und gestalten die Abwicklung mit so wenig Aufwand wie möglich. Eine Grundvoraussetzung für Arbeitnehmer ist, dass ihr Arbeitgeber den Leasingvertrag abschließt. Der Arbeitgeber muss sich dabei nach dem geltenden Tarifvertrag für seine Branche richten, der bestimmten Bedingungen für das generelle Fahrzeugleasing enthält.
Bestimmte Banken haben sich allgemein auf das Leasing und konkret auf das Leasing von Elektrorädern spezialisiert. Sie fungieren als Leasinggeber, mit dem der Fahrradhändler kooperiert. Wenn Sie Arbeitnehmer sind, befragen Sie einfach Ihren Arbeitgeber nach den einschlägigen Möglichkeiten – vielleicht ist er schon Partner eines solchen Leasinggebers bzw. auch Fahrradhändlers. Als Selbstständiger nehmen Sie einfach Kontakt zu einem Fahrradhändler in Ihrer Nähe auf.
Gesund und günstig unterwegs mit dem Elektrorad
Verschiedene Statistiken legen nahe, dass 60 % aller Autofahrten nicht einmal sechs Kilometer lang sind. Mit einem Elektrorad lassen sich solche Kurzstrecken perfekt bewältigen. Das bedeutet Umweltfreundlichkeit: Es entstehen weder Abgase noch Lärm. Außerdem kommen Sie mit dem E-Rad schneller durch die Stadt, die üblichen Parkplatzsorgen sparen Sie sich auch. Als Bonus obendrauf haben Sie sich etwas bewegt. Im Unterhalt und Betrieb kostet auch das elektrische Rad so gut wie nichts. Für eine Batterieaufladung bezahlen Sie Stromkosten von rund acht Cent.
Mit einem Akku, der irgendwann einmal gewechselt werden muss, fahren sie bis zu 40.000 Kilometer – das ist einmal rund um die Welt. Wegen der Einsatzmöglichkeiten und der Leistung können Sie solche Kosten gern einmal mit denen eines Kleinmotorrads oder Kleinwagens im Stadtverkehr vergleichen – da schneidet das Rad natürlich sehr viel besser ab.
Sicher ist es auch, und zwar sicherer als ein konventionelles Fahrrad. Der instabilste Moment ist bei Fahrradfahrten nämlich derjenige zwischen dem Antritt und der Fahrt in normaler Geschwindigkeit. Diese wird mit einem Elektromotor am Rad deutlich schneller erreicht, was es sicherer macht. Wichtig ist das besonders an Kreuzungen und bei Bergfahrten. Das Anfahren an einem Berg empfinden Sie künftig als Vergnügen!
Fazit: Leasing von Elektrorädern lohnt sich
Das Leasing von Elektrorädern lohnt sich nicht nur aus steuerlichen Gründen, es ist auch sehr umweltfreundlich und gesund. Natürlich wäre es noch etwas gesünder, wenn Sie ständig mit dem konventionellen Rad unterwegs wären. Doch das macht niemand, wenn wir einmal ehrlich sind. Elektroräder werden deutlich häufiger genutzt, wie amerikanische Wissenschaftler herausgefunden haben. Sie machen einfach Spaß und sind nicht ganz so anstrengend. Dadurch kommen Sie auch nicht verschwitzt ins Büro. Als Arbeitsfahrzeug ist ein Elektrorad daher perfekt. Aus diesem Grund setzt sich sein Leasing so gut durch.
Kommentare
Ulrike 13. Dezember 2022 um 09:35
Mit diesen Informationen zum Thema E-Bike kaufen oder leasen kann ich die richtige Entscheidung treffen. Es ist nicht immer einfach, eine Entscheidung zu treffen. Vor allem, wenn man nicht genau weiß, was die Möglichkeiten sind.