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weiterlesenE-Kennzeichen für Elektroautos und Hybridautos: Alle Infos in der Übersicht
Das E Kennzeichen kann laut Gesetz in Deutschland für Elektroautos, Brennstoffzellenautos wie das Wasserstoffauto und für Plug-in-Hybrid Fahrzeuge genutzt werden. Dabei wird der Buchstabe „E“ einfach am Ende des Nummernschildes hinzugefügt. Dadurch wird Ihr Fahrzeug als besonders umweltbewusst gekennzeichnet. Aber welche Vorteile bringt Ihnen das E-Kennzeichen?
Was ist das E-Kennzeichen?
Eingeführt wurde das neue Kennzeichen im Jahr 2015 durch das Elektromobilitätsgesetz (EmoG). Ziel des Gesetzes sind Maßnahmen zur Bevorrechtigung von elektrischen Fahrzeugen im Straßenverkehr, welche durch die Kommunen und Städte umgesetzt werden können. Damit ist es möglich, dass besonders umweltfreundliche Fahrzeuge exklusive Privilegien im Straßenverkehr bekommen können. Das können vergünstigte oder sogar kostenfreie Parkmöglichkeiten sein. Des Weiteren wäre auch eine Mitbenutzung von Busspuren denkbar und möglich.
Allerdings darf jede einzelne Kommune und Stadt die Maßnahmen in Eigenregie festlegen und ist bei der Auswahl der Maßnahmen weitestgehend frei in ihren Entscheidungen. Das führt dann leider dazu, dass kein einheitliches System in Deutschland vorhanden ist und dadurch ein Flickenteppich entsteht. In einigen Städten sind Privilegien für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen vorhanden und im nächsten Ort droht im schlimmsten Fall ein Strafgeld.
Wer erhält ein E-Kennzeichen?
Laut dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) ist ein E-Kennzeichen ausschließlich Besitzern von Elektrofahrzeugen, Brennstoffzellenautos sowie Plug-in-Hybriden vorbehalten.
Die Beantragung des E-Kennzeichens erfolgt ganz normal in Ihrer Zulassungsstelle. Durch das E-Kennzeichen werden keine neuen Kennzeichenbereiche eingeführt, sondern Sie bekommen bei Ihrem Kennzeichen lediglich das „E“ am Ende dazu. So wird aus Ihrem normalen Kennzeichen z.B. „AK-AK-000“ durch das E-Kennzeichen „AK-AK-000 E“. Das eigentliche Kennzeichen in Standardgröße (520 x 110mm) darf über 8 Stellen inklusive E verfügen. Das verkürzte einzeilige Kennzeichen (460 x 110mm) bietet Platz für 6 Zeichen inklusive E.
Für die Beantragung in der Zulassungsstelle benötigen Sie Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.), Personalausweis, Bank- oder EC-Karte.
Die E-Kennzeichen ersetzen im Übrigen nicht die Umweltplakette. Diese müssen Sie auch bei einem emissionslosen Elektroauto anbringen.
Bekommt ein Hybridfahrzeug ein E-Kennzeichen?
Ein Hybridfahrzeug bekommt ein E-Kennzeichen, wenn es sich um einen Plug-In-Hybrid handelt der maximal mit 50 Gramm CO₂ pro Kilometer fährt und mindestens 40 Kilometer ausschließlich mit dem elektrischen Antrieb zurücklegen kann.
Ist das E-Kennzeichen verpflichtend?
Für Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenautos oder Plug-in-Hybrid Fahrzeuge besteht keine Verpflichtung für das E-Kennzeichen. Allerdings werden die Privilegien nur Fahrzeugen mit dem E-Nummernschild eingeräumt.
Vorteile eines E-Kennzeichens
Mit einem E-Kennzeichen können Privilegien verbunden sein. Diese sollten Sie bei Ihrer Kommune vorab anfragen. Meist sind in größeren Städten wie Hamburg, München, Köln, Frankfurt usw. Vorteile bei E-Kennzeichen verfügbar. In ländlichen Gebieten sind die Kommunen oder Städte etwas zurückhaltender mit dem setzen eines relevanten verkehrspolitischen Zieles.
- Kostenfreie oder vergünstigte Ladestationen
- Kostenfreie oder vergünstigte Parkplätze
- Mitbenutzung von Busspuren
- Autos mit E-Kennzeichen können von Durchfahrtsverboten ausgenommen werden
Nachteile eines E-Kennzeichens
Da jede einzelne Kommune oder Stadt die Maßnahmen in Eigenregie festlegen kann, für das System zu einem Flickenteppich entsteht. Somit besteht die Gefahr, dass in einigen Städten Privilegien für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen vorhanden sind und im nächsten Ort ein Strafgeld droht.
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