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weiterlesenFirmenwagen: Neues zum geldwerten Vorteil bei Elektrofahrzeugen
Ein Elektroauto kann auch ein Firmenwagen sein. Damit können Sie ab 2019 beim geldwerten Vorteil profitieren. Viele Firmen gewähren bestimmten Arbeitnehmern den Vorteil eines Dienstwagens, den diese auch privat nutzen können. Den geldwerten Vorteil müssen sie freilich versteuern. Dabei kommt meistens die 1-Prozent-Regelung zur Anwendung. Für Elektroautos oder Plug-in Hybride wird seit Januar 2019 dieser geldwerte Vorteil nur noch hälftig besteuert. Damit will die Bundesregierung die Elektromobilität fördern. Die Ersparnis – möglicherweise einige Hundert Euro pro Jahr – ließe sich beispielsweise für das Leasing des entsprechenden Fahrzeugs nutzen.
Bewertung des geldwerten Vorteils
Weitere beliebte Leistungen sind zum Beispiel Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr oder die kostenlose Pausenversorgung. Im Falle des Dienstwagens entsteht der geldwerte Vorteil natürlich nur, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug tatsächlich auch privat nutzen darf. Das ist meistens der Fall, weil jede andere Regelung sehr unpraktisch wäre. Der Arbeitnehmer möchte beispielsweise auf dem Heimweg ein Kind von einer Freizeitaktivität abholen oder etwas einkaufen. Das wird er gleich erledigen, auch wenn er noch im Dienstwagen sitzt.
Kurz und gut: Die meisten Arbeitgeber gestatten die private Nutzung des Dienstwagens bis hin zur Urlaubsfahrt, was dazu führt, das die betreffenden Arbeitnehmer gar kein Privatfahrzeug mehr unterhalten. Das ist ein wirklich handfester geldwerter Vorteil. Er lässt sich durch die genannte 1-Prozent-Regelung oder durch das Führen eines Fahrtenbuchs ermitteln. Was genau möglich ist, ergibt sich aus dem Umfang der Nutzung, die 1-Prozent-Regelung (die viel einfacher zu handhaben ist) wird weitaus häufiger genutzt.
Wie funktioniert die 1-Prozent-Regelung?
In diesem Fall erfolgt eine pauschale Versteuerung der Privatnutzung mit einem Prozent vom Bruttolistenpreis pro Monat. Wenn der Firmenwagen durch einen Arbeitnehmer für die Fahrt ins und vom Büro genutzt wird, kommen als geldwerter Vorteil nochmals 0,03 % vom Listenpreis hinzu. Auf dieses gewährte Zusatzeinkommen zahlt der Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben. Ein Selbstständiger muss diesen Vorteil von der steuerlichen Entlastung durch die Kosten des Firmenfahrzeugs abziehen. Bei Arbeitnehmern lässt sich der zu versteuernde geldwerte Vorteil auch wieder verringern, wenn sie sich an bestimmten Kosten für das Fahrzeug beteiligen. So könnte der Arbeitnehmer zum Beispiel einen Teil der Leasingrate für das Dienstfahrzeug übernehmen.
Steuervorteil beim Elektroauto
Wie eingangs erwähnt werden Elektro- und Hybridautos als Firmenwagen seit Januar 2019 steuerlich günstiger behandelt. Der geldwerte Vorteil bei ihrer Privatnutzung wird zwar auf dieselbe Weise wie bei konventionellen Fahrzeugen ermittelt, aber nur zur Hälfte versteuert (es wird einfach der halbe statt der volle Bruttolistenpreis als Berechnungsgrundlage angesetzt). Geregelt ist das Ganze im Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz – EmoG) § 3 Bevorrechtigungen.
Das ist allein deshalb sinnvoll, weil die Elektroautos in der Anschaffung vergleichsweise teuer sind – allen Förderungen zum Trotz. Darüber hinaus mangelt es noch ein wenig an der Infrastruktur, auch die Reichweite von Elektroautos liegt unter der von rein kraftstoffbetriebenen Fahrzeugen. Firmenchefs überlegen daher sehr gründlich, ob sie ein Elektroauto als Dienstfahrzeug anschaffen sollen. Die derzeitige Neuregelung gilt für alle Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride, die vom 31.12.2018 bis zum 31.12.2021 geleast oder angeschafft werden. Hybridelektrofahrzeuge müssen folgende Auflagen erfüllen, damit sie von der Regelung profitieren können:
- Die CO₂-Emission darf maximal 50 g/km betragen.
- Die rein elektrische Reichweite muss bei minimal 40 Kilometern liegen.
Nur hälftig besteuert wird übrigens auch die Fahrt von der Wohnung ins Büro und umgekehrt sowie die Familienheimfahrt bei einer doppelten Haushaltsführung.
Im Folgenden stellen wir einige Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride vor, deren Leasing sich unter den neuen steuerlichen Gesichtspunkten besonders lohnt.
Range Rover Sport
Dieser moderne Land Rover P400e HSE ist ein Plug-in-Hybrid, dessen beide Motoren zusammen 404 PS leisten. Es ist ein beeindruckender britischer Oberklasse-SUV, der unter den Geländewagen eine absolute Ikone ist. Der Range Rover von Land Rover wird zu Ihrem stilvollen, zuverlässigen und leistungsfähigen Begleiter mit raffinierten technischen Features, darunter etwa einer vollständig digitalisierten Mittelkonsole. Hier sind einige Einzelheiten zu dem Fahrzeug:
- Bruttolistenpreis: 92.799,77 Euro
- Die Steuer auf den geldwerten Vorteil war bis Ende 2018 auf 927,99 zu entrichten.
- Ab 2019 sind nur noch 463,99 Euro als geldwerter Vorteil zu versteuern.
Der Volkswagen e-Golf VII
Hierbei handelt es sich um ein reines Elektrofahrzeug von Volkswagen, das für kürzere bis mittlere Fahrten die optimale Mobilitätslösung bietet. Die Reichweite kann bis 300 km betragen. Der e-Golf überzeugt mit einem sehr modernen Design und innovativen Ausstattungsmöglichkeiten, es handelt sich ein Auto der Zukunft. Der Bruttolistenpreis liegt bei 35.900 Euro, von denen bis Ende 2018 monatlich 359 Euro zu versteuern waren. Seit 2019 sind es nur noch 179,50 Euro.
Der BMW 530e iPerformance
Dieses Fahrzeug in seiner iPerformance Sport Line ist ein Plug-in-Hybrid, der zukunftsweisende Technik mit Fahrspaß kombiniert, den wir von BMW kennen. Das schafft die Kombination von Verbrennungs- und Elektromotor. Die Mittelklasse-Limousine kommt durch die moderne Technik auf einen durchschnittlichen Kraftstoffverbrauch von nur noch 2,2 l/100 km. Der Bruttolistenpreis 58.899,05 Euro führt seit 2019 nur noch zu 294,49 Euro, die monatlich als geldwerter Vorteil zu versteuern sind.
Audi e-tron
Mit diesem Fahrzeug stellt Audi sein erstes rein elektrisches Serienauto vor. Es handelt sich um einen Oberklasse-SUV, der vollkommen emissionsfrei 408 PS leistet und mit einer Reichweite von 417 km überzeugen kann. Das schafft die Batterie mit 95 kWh und Schnellladefunktion. Der Audi e-tron ist eindeutig als ein waschechter Audi zu erkennen, dennoch weist er einige signifikante Designmerkmale auf. So hat der Singleframe vertikale Streben und umfasst einen eher geschlossenen Bereich. Die spezifische Lichtsignatur konnte durch serienmäßige LED-Scheinwerfer erreicht werden. Der Bruttolistenpreis beträgt 79.900,00 Euro, zu versteuern sind also 399,50 Euro.
Warum lohnen sich Dienstwagen mit alternativen Antrieben?
Diese Fahrzeuge sind natürlich nicht ganz billig, die Anschaffungskosten werden auch durch den verringerten Steuersatz auf den geldwerten Vorteil, von dem im Falle des Dienstwagens ja ohnehin nur der Arbeitnehmer profitiert, nicht wieder eingespielt. Für Selbstständige sieht die Rechnung freilich anders aus, sie setzen höhere Leasingkosten von der Steuer ab und versteuern einen deutlich geringeren geldwerten Vorteil. Dennoch lohnen sich die modernen, umweltfreundlichen Fahrzeuge auch für Arbeitgeber, die sie ihren Angestellten als Dienstwagen zur Verfügung stellen.
Zunächst einmal erhalten wie immer in solchen Fällen den Steuervorteil beim Leasing (oder der Anschaffung). Sie lassen sich die Umsatzsteuer erstatten und setzen auch den Nettobetrag als Betriebskosten von der Steuer ab. Darüber hinaus ist ein Elektrofahrzeug oder ein Plug-in-Hybrid als Dienstwagen nicht nur unter steuerlichen Aspekten interessant. Viel wichtiger ist doch, dass die Arbeitnehmer mit einem Dienstwagen an ihr Unternehmen gebunden werden und mit diesen Fahrzeugen wirklich guten Gewissens unterwegs sind – und auch noch einen finanziellen Vorteil bei der geringeren Besteuerung des geldwerten Vorteils genießen. Der Imagegewinn ist unermesslich.
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