Privatleasing: Preiswert leasen für Privatkunden
Den „Deutschen liebstes Kind“, das Auto, hat immer noch einen sehr hohen Stellenwert bei den Bundesbürgern. Gerade für die jüngere Generation ist ein tolles neues Fahrzeug ein Statussymbol. Die Skandale der letzten Jahre wie Dieselgate, Kartellabsprachen der Autoindustrie, Affen-Affäre oder die aktuelle Diskussion um Dieselfahrverbote könne daran nichts ändern. Wobei sich der Trend vom Diesel zum Benziner gewandelt hat. Die Zulassungszahlen von Dieselfahrzeugen sind stetig am Sinken. Die Privatkunden greifen momentan eher zum Benzinmotor. Echte Alternativen wie Hybridantrieb oder Elektroantrieb sind noch nicht im Focus der Kunden.
Privatkunden setzen beim Neuwagenkauf hauptsächlich mit über 50 Prozent auf Barzahlung. Rund ein Drittel der Neuwagenkäufer setzen auf eine Finanzierung und nur rund 10 Prozent auf Leasing. Wobei der Trend zum Privatleasing in den letzten Jahren zugenommen hat.
Unternehmen und Freiberufler greifen häufig auf das Kfz-Leasing zurück, statt ein Auto zu finanzieren. Grund hierfür ist, dass die Leasingraten steuerlich absetzbar sind. Bei Privatpersonen ist das jedoch nicht der Fall, sodass sich die Frage stellt, ob sich das Kfz-Leasing für Privatleute überhaupt lohnt.
Privatleasing Angebote
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Privatleasing boomt
Wer als Privatkunde ein neues Fahrzeug benötigt muss mit einer kostenintensiven Angelegenheit rechnen. Somit ist es verständlich, dass heute bereits zwei Drittel aller Neufahrzeuge finanziert oder geleast werden. Wenn Sie ein Fahrzeug privat leasen möchten, dann bekommen Sie über die Leasinglaufzeit das Recht, das Auto zu nutzen. Sie haben einen Besitzanspruch an dem Fahrzeug, solange Sie den Leasingvertrag einhalten und dieser läuft, allerdings sind Sie nicht der Besitzer des Leasingwagens, denn das ist die Leasingbank. Der Begriff „Leasing“ kommt aus dem Englischen und bedeutet Vermietung. Sie erhalten über den „Mietvertrag“ / Leasingvertrag das Recht das Fahrzeug über die vertragliche Laufzeit und mit den vereinbarten Kilometern zu nutzen.
Im Gegensatz zum Leasing sind Sie bei einer Finanzierung am Ende der Laufzeit und nach eventueller Zahlung einer Schlussrate der Eigentümer des Fahrzeuges. Das Funktioniert bei einem Leasingvertrag nicht so. Am Ende der Leasingzeit geben Sie das Fahrzeug zurück. Sie können zwar anfragen, ob der Leasinggeber Ihnen ein Übernahmeangebot erstellt, aber ein Recht darauf haben Sie nicht.
Für wen eignet sich Privatleasing?
Leasing lohnt sich für Geschäftsleute, da diese die Leasingraten steuerlich absetzen können. Aber auch für Privatleute wird das Thema Leasing immer interessanter. Mittlerweile können Sie zu niedrigen monatlichen Leasingraten ein Fahrzeug bekommen. Die Laufzeiten liegen meist bei 24 oder 36 Monaten. Aber es gibt auch Leasingverträge mit einer Laufzeit von 60 Monaten. Wobei wir dazu Raten einen Leasingvertrag nur solang abzuschließen wie die Herstellergarantie läuft. Ansonsten können ggf. Reparaturkosten auf Sie zukommen.
Beim Privatleasing suchen Sie sich ein Fahrzeug mit einem sehr guten Leasingfaktor heraus und gehen mit dem Anbieter einen Leasingvertrag ein. Sie können das Fahrzeug dann mit den vereinbarten Konditionen nutzen. Am Ende der Laufzeit geben Sie das Fahrzeug an den Leasinggeber zurück. Privatleasing bringt Ihnen zwar steuerrechtlich keinen Vorteil, aber durch die wirklich sehr guten Angebote, über die wir täglich berichten, binden Sie kein Kapital und können persönlich monatlich festlegen, was Sie für Ihr Fahrzeug bereit sind zu zahlen.
Voraussetzungen für Privatleasing
Die Voraussetzungen für einen Leasingvertrag sind bei Privat- als auch Gewerbeleasing ähnlich. Wichtig für die Leasingbank sind Sicherheiten. Somit wird sehr viel Wert auf die Kreditwürdigkeit des Leasingnehmers gelegt. Sie als Privatperson sollten über ein regelmäßiges Einkommen verfügen und natürlich damit in der Lage sein, die monatliche Leasingrate zu begleichen. Letztens wird sogar auf den Arbeitsvertrag geschaut. Sollten Sie Minijobber sein oder über einen befristeten Arbeitsvertrag verfügen, könnte es für Sie etwas schwerer werden. Aber auch da gibt es Möglichkeiten, damit die Leasingbank Sicherheiten bekommt. Diverse haben wir in unserem Beitrag zum Thema Fahrzeugleasing für Existenzgründer zusammengefasst, wovon einige auch auf Privatkunden übertragbar sind.
Was ist ein Restwertleasingvertrag?
Bei einem Restwertleasing Vertrag wird der voraussichtliche Restwert des Fahrzeugs vorab kalkuliert und im Vertrag aufgenommen. Wenn Sie nach Beendigung des Vertrages das Fahrzeug zurückgeben, dann wird der Wert des Fahrzeugs ermittelt. Sollte der aktuelle Wert unterhalb des vertraglich festgelegten Wertes liegen, müssen Sie die Differenz an den Leasinggeber zahlen. Somit liegt das Risiko bei Ihnen und nicht beim Leasinggeber.
Nachteil Restwertleasing:
- Hohe Schlusszahlung möglich, wenn der kalkulierte Restwert nicht dem tatsächlichen Restwert entspricht.
- Der kalkulierte Restwert wird aus Statistiken und Prognosen ermittelt, welcher dann eine Aussage für einen Restwert von einem Auto in ca. 2-3 Jahren geben soll. An dieser Beschreibung erkennen Sie schon, dass dort jede Menge Unsicherheit mit im Spiel ist. Denken Sie nur an den Dieselskandal und daran, dass der Dieselmotor sich momentan viel schlechter verkauft, als vielleicht vor 2 Jahren kalkuliert wurde.
Vorteile Restwertleasing
- Bei allem negativen, gibt es tatsächlich auch einen positiven Effekt. Dieser Effekt wird sehr selten vorkommen. Es ist aber durchaus vorstellbar, dass der aktuelle Marktpreis des Fahrzeugs zum Ende des Leasingvertrags höher ausfällt, als der kalkulierte Restwert. In diesem Fall würden Sie vom Leasinggeber sogar eine Erstattung erhalten.
Was ist ein Kilometerleasingvertrag?
Im Gegensatz zum Restwertleasing, kommt es bei einem Kilometerleasingvertrag auf die von Ihnen vereinbarte Kilometerleistung an. Es kommt also bei einem Kilometerleasingvertrag nicht auf den Restwert des Fahrzeugs an, sondern auf die von Ihnen benötigten Kilometer. Das Restwertrisiko ist bei dieser Variante beim Leasingeber und nicht mehr bei Ihnen als Leasingnehmer. Somit können Sie sich entspannt zurücklehnen und haben ein Risiko weniger.
Bei einem Kilometerleasingvertrag müssen Sie Ihre benötigten Kilometer selber ermitteln. Dazu zählen natürlich Ihre Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Einkaufen, in den Urlaub und alle Privatfahrten wie zum Beispiel zum Sport oder ins Kino. Rechnen Sie auch noch einen großzügigen Puffer mit ein, denn es kann ja sein, dass Sie Ihre Tante im 400 Kilometer entfernten München des Öfteren besuchen möchten. Mit Ihren ermittelten jährlichen Kilometern können Sie sich dann einen Kilometerleasingvertrag heraussuchen. In der Regel liegen die Verträge bei 10.000 Kilometer bis 20.000 km pro Jahr. Es sind aber auch durchaus Verträge mit 40.000 km und mehr pro Monat möglich. Da die Mehrkilometer am Ende der Vertragslaufzeit in Rechnung gestellt werden, sollten Sie sich wirklich Zeit nehmen und Ihre benötigen jährlichen Kilometer akribisch ermitteln.
Wenn Sie einen Kilometerleasingvertrag mit 10.000 Kilometern und einer Laufzeit von 36 Monaten im Privatleasing abschließen, dann sind weitere wichtige Vertragsangaben die Kulanz am Ende der Laufzeit, die Kosten für Mehrkilometer und auch die Rückvergütung für Minderkilometer. Diese Angaben sind sehr wichtig und kommen am Ende eines Leasingvertrags zum Tragen. Wenn Sie Ihr Privatleasingfahrzeug zurückgeben müssen, ermittelt der Leasinggeber die gefahrenen Kilometer und überprüft diese mit dem Vertrag. Bei unserem Beispiel hätten Sie in den drei Jahren 30.000 km fahren dürfen. Sollten Sie deutlich mehr Kilometer gefahren sein und auch die Kulanz übertroffen haben, müssen Sie Nachzahlen. Bei viel weniger Kilometern ist auch eine Rückerstattung möglich. Mit unserem Onlinerechner für Mehr- oder Minderkilometer können Sie Ihre Kosten oder Ihre Vergütung ermitteln.
Was sind Null-Leasing Angebote?
Bei Null-Leasing Angeboten können Sie ohne Sonderzahlung einen Vertrag abschließen. Durch Angebote ohne Sonderzahlung sind die monatlichen Raten feststehend und Sie können über den gesamten Privatleasingzeitraum mit diesen Kosten rechnen. Wir berichten fast ausschließlich über Leasingangebote ohne Sonderzahlung. Allerdings erkennen Sie bei uns ein preiswertes Leasingangebot immer an unserem Leasingfaktor. Denn wir rechnen in unseren Leasingfaktor alle versteckten Kosten mit ein. Wie das genau funktioniert, können Sie in unserem Beitrag: Was sagt der Leasingfaktor über das Leasing Angebot aus? nachlesen.
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Die Vorteile beim Privatleasing
Ein Privatleasing Angebot anzunehmen hat mittlerweile sehr viele Vorteile. Es gibt für Privatkunden zwar keinen Steuervorteil, aber durch die wirklich guten Angebote macht Privatleasing durchaus Sinn. Sie müssen nicht, wie beim Kauf eines Neuwagens, mehrere tausend Euro auf einmal aufbringen. Außerdem ist meist der Wertverlust für den identischen Neuwagen, welcher bar bezahlt wurde, höher. Damit schont Leasing Ihre Liquidität und Sie können größere Anschaffungen für den Haushalt einplanen und finanzieren. Mit einem aktuellen Leasingneuwagen bekommen Sie immer wieder ein Fahrzeug mit aktuellen Sicherheits- und Umweltstandards. Sie nutzen alle Vorteile der Herstellergarantie bzw. zumindest der Sachmängelhaftung des Händlers.
Wenn Sie unseren Hinweisen folgen, dann müssen Sie keine Angst vor einem Restwertrisiko haben, denn Sie unterzeichnen nur einen Kilometerleasingvertrag. Somit liegt das Risiko des Restwertes beim Leasinggeber. Sie haben auch keine Arbeit mit dem Verkauf eines Altfahrzeuges.
Sollten Sie bei der Rückgabe des Leasingfahrzeugs weniger Kilometer gefahren sein als der Vertrag zulässt, bekommen Sie die Minderkilometer erstattet.
Die Nachteile beim Privatleasing!
Wir möchten mit den Vorteilen zum Leasing natürlich nicht alles Schönreden. Nein, es gibt durchaus auch Nachteile beim Privatleasing. Letztens müssen Sie sich darüber im Klaren sein, ob für Sie die Vorteile oder die Nachteile überwiegen.
Ein vereinbarter Leasingvertrag ist praktisch nicht vorzeitig zu kündigen. Für eine Privatperson kann es natürlich durch Arbeitslosigkeit kritisch werden. Unser Tipp dazu kann nur so aussehen, dass Sie sich ein Leasingfahrzeug zulegen, wovon Sie auch die Leasingrate problemlos in kritischen Situationen zahlen können.
Das neue Privatleasingfahrzeug muss Vollkasko versichert werden. Ob das ein Nachteil ist, können wir Ihnen nicht sagen, denn auch einen Neuwagen den Sie bar bezahlt haben, sollten Sie Vollkasko versichern. Zur Vollständigkeit haben wir das Thema allerdings aufgeführt. Außerdem fallen Kosten für die Zulassung, die Kennzeichenschilder und die Überführung des Neuwagens an. Diese Kosten wiederholen sich natürlich bei jedem neu abgeschlossenen Leasingvertrag ca. alle 2 – 3 Jahre.
Des Weiteren müssen Sie die Inspektionstermine einhalten und diese auch selber bezahlen, wenn Sie kein Wartungs- und Inspektionspaket gewählt und mit in die Leasingrate eingerechnet bekommen haben.
Privatleasing eines Gebrauchtwagens
Bei dem klassischen Privatleasing sprechen wir immer von einem Neuwagenleasing. Allerdings bieten einige Leasinggeber auch ein so genanntes Gebrauchtwagen-Leasing an. Bei einem Gebrauchtwagen können Sie davon ausgehen, dass der rasante Wertverlust vorüber ist. Somit können bei einem Gebrauchtwagen-Leasing günstige Leasingraten angeboten werden. Aber Sie müssen sich im Klaren darüber sein, dass es sich um einen Gebrauchtwagen ohne eine lange Garantie handelt. Somit besteht die Gefahr, dass unkalkulierbare Wartungs- und Reparaturkosten auf Sie zukommen können. Grundsätzlich sollten Sie lieber nach wirklich guten Leasingangeboten für Neuwagen Ausschau halten.
Welche Zusatzkosten können beim Privatleasing entstehen?
Bei einem Privatleasing Angebote sollten Sie sich immer alle Kostendetails ansehen. Ganz wichtig ist zum Beispiel der Betrag der einmaligen Sonderzahlung zu Beginn der Leasinglaufzeit. Des Weiteren sind die Überführungskosten wichtig. Kosten für Zulassung, Kfz-Kennzeichen und ggf. Wunschkennzeichen sollten Sie einkalkulieren.
Außerdem können Kosten für eine Garantieverlängerung anfallen. Das macht zum Beispiel dann Sinn, wenn die Herstellergarantie zwei Jahre läuft, Sie aber einen Leasingvertrag über drei Jahre abgeschlossen haben. Dann würden wir Ihnen je nach Preis raten, eine Garantieverlängerung für das dritte Jahr abzuschließen.
Ansonsten können auch noch Kosten für Winterreifen anfallen. Bei einigen Herstellern können Winterreifen über den Konfigurator mit ausgewählt und dazu bestellt werden. Dann wandern die Kosten für Winterreifen mit in die Leasingrate und Sie haben eigentlich den Bestfall vorliegen. Bei anderen Fahrzeugherstellern ist es so, dass die Winterreifen über den Händler erworben werden müssen. Dabei kann es vorkommen, dass die Leasingbank die Kosten für die Winterreifen zwar mit in die Leasingrate einrechnet, aber ohne Restwert. Somit hätten die Winterreifen am Ende der Leasinglaufzeit keinen Restwert. Tolles Geschäft für die Leasingbank, aber nicht für Sie. Eine Alternative dazu ist der private Kauf der Winterreifen über einen Reifenhändler des Vertrauens. Nach der Leasingzeit können Sie diese dann wieder privat verkaufen und freuen sich zumindest noch über einen Restwert. Tipps dazu haben wir in unserem Ratgeber „Preiswert Winterreifen für das neue Leasingfahrzeug kaufen“ zusammengefasst.
Zu den möglichen Zusatzkosten gehören die Mehr- oder Minderkosten für die Laufleistung. Sollten Sie also mehr Kilometer fahren als vereinbart, müssen Sie wissen wie teuer ein Kilometer Fahrtstrecke ist. Nützlich dazu ist auch immer noch die Kulanz des Leasinggebers. Meist sind es mindestens 2.500 Kilometer, welche im positiven Sinne der Minderkilometer als auch im negativen Sinne der Mehrkilometer als Freigrenze gelten. Sollten Sie weniger als vertraglich vereinbart mit Ihrem Leasingfahrzeug unterwegs gewesen sein, bekommen Sie eine Rückvergütung seitens der Leasingbank über die Minderkilometer abzüglich der Kulanz.
Wenn Sie Ordentlich mit dem Leasingfahrzeug umgehen, können Sie den Wagen vor Abgabe auch selber reinigen. Sollten Sie das Fahrzeug doch etwas mehr verunreinigt haben, hilft ggf. nur noch ein Fahrzeugaufbereiter. Diese Kosten können als Zusatzkosten ebenfalls noch auftreten.
Bei der Rückgabe des Fahrzeugs an den Leasinggeber, wird der Zustand des Leasingwagens bewertet. Entweder erfolgt die Bewertung vom Händler selber oder es wird ein Gutachter beauftragt, den Zustand zu ermittelt. Aufgrund dieser Bewertung wird eine Abrechnung erfolgen. Es geht letztens um die Frage, ob das Leasingfahrzeug einen dem Alter entsprechenden Zustand aufweist. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, bekommen Sie eine Rechnung über die ermittelten Schäden.
Der Leasingfaktor als Indikator für ein gutes Leasingangebot
Wir geben bei jedem Angebot für ein Leasingfahrzeug einen Leasingfaktor mit an. Dieser Leasingfaktor gibt Auskunft darüber, wie viel „Auto“ Sie für eine monatliche Leasingrate inklusive alle weiteren Kosten bekommen. Die Aussagekraft des Leasingfaktors ist ein Fahrzeug unabhängiger und unkomplizierter Vergleich der Leasingangebote.
Ganze einfach zusammengefasst: je geringer der Leasingfaktor, desto besser das Leasingangebot. Im Umkehrschluss natürlich ebenfalls gültig: je höher der Leasingfaktor, desto höher die Leasingrate bezüglich auf die unverbindliche Preisempfehlung des Fahrzeugherstellers inkl. Zusatzkosten.
Der Leasingfaktor ist ein sehr gutes Instrument, welches auf ein gutes Leasingangebot hindeutet, aber vollkommen unabhängig der Fahrzeugklasse. Wenn Sie vergleichen wollen, dann immer innerhalb einer Fahrzeugklasse.
Kann ein Privatleasingvertrag gekündigt werden?
Ein Privatleasingvertrag kann praktisch nicht gekündigt werden. Der Wertverlust eines Neuwagens verläuft nicht linear und verliert am Tag der Zulassung und somit im ersten Jahr am meisten. Prinzipiell ist der kalkulierte Wertverlust des Leasinganbieters erst am Ende der Laufzeit durch die Leasingraten gedeckt. Aus diesem Grund ist eine vorzeitige Vertragsauflösung seitens der Leasingbank nicht eingerechnet. Es gibt Gründe für eine Vertragsauflösung. Diese haben wir in einem gesonderten Ratgeber Leasingvertrag kündigen? Wann ist das möglich? für Sie behandelt.
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