Totalschaden mit dem Leasing Auto, wie gehts weiter?
Wer als Leasingnehmer mit seinem Fahrzeug einen Totalschaden erleidet, muss unter Umständen mit sehr hohen Kosten rechnen: Der Anbieter kann daraufhin den Vertrag theoretisch und auch praktisch kündigen, wenn er eine „schwerwiegende Vertragsstörung“ geltend macht. Danach würde er den finanziellen Ausgleich für das unbrauchbare Fahrzeug verlangen. Zwar verfügt der Leasingnehmer regelmäßig über eine Vollkaskoversicherung, doch diese kommt für einen so starken Schaden nicht vollständig auf. Die entstehende Lücke deckt die GAP-Versicherung, die Leasingnehmer aber gesondert abschließen müssen. Sie käme auch für den Schaden bei einem Diebstahl auf. Was ist eine „schwerwiegende Vertragsstörung“? Der Leasinggeber wird diesen Begriff in seinen Allgemeinen […]
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