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weiterlesenUrlaub oder Geschäftsreise mit dem Leasingfahrzeug im Ausland
Besitzer eines Leasingfahrzeugs stellen sich immer wieder die Frage, ob ein Urlaub oder eine Geschäftsreise mit dem Fahrzeug im Ausland möglich ist. Speziell natürlich die Frage, ob dabei Besonderheiten der Leasinggesellschaft oder der Versicherung zu beachten sind. In unserem Beitrag haben wir Ihnen dazu alle wichtigen Details zusammengefasst.
Mit dem Leasingfahrzeug ins Ausland fahren
Eine Fahrt mit dem Leasingwagen für eine Urlaubsreise oder für eine Geschäftsreise sind meist problemlos möglich. Das Fahrzeug kann für Fahrten ins Ausland genutzt werden. Insbesondere bei Fahrten innerhalb der EU oder in die Schweiz ist für die Leasinggeber oder auch die Versicherung kein Problem. Urlaubs- und Geschäftsreisen in typische Länder wie Niederlande, Frankreich, Italien oder Österreich sind gar kein Problem.
Wenn Sie allerdings zum Beispiel in die Länder Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Serbien, Türkei, Tunesien, Ukraine und Weißrussland fahren möchten, dann sollten Sie auf jeden Fall mit Ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen. Für nicht EU-Länder wird eine Grüne Versicherungskarte benötigt. Aber auch mit Ihrem Leasinggeber ist ein klärendes Gespräch ratsam, damit spätere Überraschungen ausgeschlossen werden können
Grüne Versicherungskarte für das Leasingfahrzeug
Die Grüne Versicherungskarte ist in der EU nicht mehr vorgeschrieben. Somit benötigen Sie für Fahrten im EU-Ausland keine Grüne Versicherungskarte. Allerdings wird meist für die etwas „exotischeren“ Länder, welche wir oben schon einmal aufgeführt haben, der Versicherungsschutz vergessen. Für diese entfernten Länder empfiehlt sich ein klärendes Gespräch mit der Kfz-Versicherung oder zumindest die Überprüfung des Vertrages.
Das wichtigste ist nämlich die Versicherung des Leasingfahrzeugs. Somit benötigen Sie unbedingt eine „Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr“, welche umgangssprachlich wegen Ihrer Farbe „Grüne Versicherungskarte“ genannt wird. Die Grüne Versicherungskarte eine Reihe von Länderkürzeln und ist nur für die Länder gültig, die in der Länderliste nicht gestrichen worden sind. Dann können Sie genau nachschauen, in welchen Ländern Sie Versicherungsschutz genießen. Sollte das entsprechende Land nicht aufgeführt oder gestrichen sein, müssen Sie Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen.
Als Empfehlung sollte die Grüne Versicherungskarte auch für Fahrten in der EU mitgeführt werden, da sie die Abläufe bei einem Schadensfall deutlich vereinfachen kann. Die Grüne Versicherungskarte kann bei der Versicherung ganz einfach telefonisch oder oft auch per Internet angefordert werden.
Tipp: Führen Sie bei Auslandsreisen immer die Grüne Karte mit. Sie gilt als internationaler Versicherungsnachweis und enthält wichtige Angaben für die Schadenregulierung.
Unfall mit dem Leasingfahrzeug im Ausland, was ist zu beachten?
Sollten Sie in einen Unfall mit Ihrem Leasingwagen im Ausland haben, sollte der Unfall möglichst von der Polizei aufgenommen werden. Dabei ist es aber ganz wichtig, dass Sie nur Schriftstücke und Erklärungen, die in einer Sprache abgefasst sind, die Sie in Wort und Schrift beherrschen unterschreiben. Der Leasinggeber ist umgehend von dem Unfall in Kenntnis zu setzen.
Mit dem Firmenwagen ins Ausland fahren – Vollmacht
Wer einen Firmenwagen für seinen Beruf benötigt, der kann mit Zustimmung der Firma das Fahrzeug auch für Urlaubsfahren ins Ausland nutzen. Wenn Ihr Chef mit der Nutzung einverstanden ist, dann sollte trotzdem vorher mit der Leasinggesellschaft und auch mit der Versicherung gesprochen werden. Bitten Sie Ihren Chef unter Angabe Ihres Reiseziels nachzufragen, ob etwas gegen die Reise mit dem Geschäftsleasingfahrzeug spricht.
In einigen Reiseländern gibt es noch eine weitere wichtige Sache zu beachten. In vielen Ländern ist es Pflicht, dass Sie bei Fahrten mit einem fremden Fahrzeug eine Vollmacht des Fahrzeughalters mit sich zu führen. Das Gewerbeleasingfahrzeug ist auf die Firma zugelassen. Somit sollten Sie sich unbedingt von Ihrem Chef eine Vollmacht ausstellen lassen.
Wenn Sie ohne eine Vollmacht in ein anderes Land fahren und von der Polizei kontrolliert werden, kann es sein, dass das Fahrzeug beschlagnahmt wird. Im Besten fall fällt „nur“ ein Bußgeld in empfindlicher Höhe an. Diese Maßnahmen sind gesetzlich verankert und solle Autoschiebereien verhindern.
Lassen Sie sich von Ihrem Chef eine Vollmacht ausstellen, damit Sie nachweisen können, dass Sie das Fahrzeug mit der Genehmigung des Halters führen. Die Vollmacht muss nicht in der Landessprache des Urlaubslandes gehalten sein, sondern kann in deutscher Sprache gefasst sein.
Wie muss die Vollmacht aussehen?
Die Vollmachterteilung unterliegt keiner bestimmten Form. Die Vollmacht sollte schnell und einfach zu lesen sein. Der Firmenname mit Firmensitz, der Name des Fahrzeugnutzers mit Anschrift und Personalausweisnummer sollten aufgeführt sein. Auch das Kennzeichen, die Fahrgestellnummer, die Versicherungsnummer der Haftpflichtversicherung sollte aufgeführt sein. In einigen Ländern kann auch eine beglaubigte Vollmacht notwendig werden. Informieren Sie sich unbedingt vor Reisebeginn über die Vorschritten des jeweiligen Reiselandes. Dann sollten Sie keine Probleme mit dem Firmenwagen im Auslandsurlaub haben.
Kommentare
Nikci 2. Dezember 2020 um 21:59
Ich wollte gerne Auto Leasing für 2 monate und dann in kosovo fahren geht das oder nein mgf Familie nikci
Lambrinos Asmaci 3. Dezember 2020 um 14:10
Guten Tag Familie Nikci,
bitte lesen Sie sich unseren entsprechenden Ratgeber „Urlaub oder Geschäftsreise mit dem Leasingfahrzeug im Ausland“ durch, in diesem Artikel stehen die wichtigsten Dinge rund ums Thema ausführlich beschrieben.
Alternativ können Sie selbstverständlich auch gerne Kontakt zu einem Leasinganbieter herstellen (z.B. Leasingmarkt, Vehiculum, etc.)und dort nach hören ob dies explizit für den Kosovo möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Lambrinos Asmaci
preiswert-leasen Team