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weiterlesenVoraussetzungen für ein Pkw-Leasing
Grundsätzliches zur Bonität beim leasen
Es gibt verschiedene Kriterien für die Beurteilung der Bonität einer Person. Beim Leasing geht es darum, dass die Höhe der monatlichen Belastung zum verfügbaren Monatseinkommen in einem angemessenen Verhältnis steht. Eine einwandfreie Schufa-Auskunft bzw. Auskunft von anderen Wirtschaftsauskunfteien ist die Standardvoraussetzung. Es gibt aber noch weitere Bedingungen, die erfüllt werden müssen. Sie sollen im Folgenden getrennt für Privatpersonen und Unternehmer bzw. Freiberufler erörtert werden.
Leasing Bedingungen für Privatpersonen
Drei Bedingungen sind für Privatpersonen maßgebend: die positive Schufa-Auskunft, das regelmäßige Einkommen und das angemessene Verhältnis zwischen monatlichen Einkünften und Ausgaben. Die Schufa erfasst alle Personen, die Verträge mit laufenden Zahlungsverpflichtungen abschließen (Miete, Telekommunikation, Kredite, Leasing etc.). Wenn es zu Zahlungsausfällen kommt (Mahnverfahren, Pfändungen, eidesstattliche Versicherung, Insolvenz) oder jemand zu viele verpflichtende Verträge abschließt, senkt das Schufa-Score auf einen Wert, der neue Verträge verhindert. Die Anbieter – darunter auch Leasinggesellschaften – fragen die Schufa obligatorisch ab und lehnen bei einem zu geringen Score einen Vertragsabschluss ab.
Das regelmäßige Einkommen ist unverzichtbar, um einen Leasingvertrag mehrjährig bedienen zu können. Im Idealfall ist der Interessent mit unbefristetem Arbeitsvertrag fest angestellt. Dieser Vertrag soll die Höhe des Monatseinkommens belegen und außerdem bescheinigen, dass dieses Einkommen voraussichtlich während der Gesamtlaufzeit des Leasingvertrages abgesichert ist. Damit ist es sehr wahrscheinlich, dass der Leasingnehmer seine monatlichen Raten zuverlässig zahlen kann, aber nur, wenn das Verhältnis zwischen seinem Einkommen und seinen Ausgaben stimmig ist. Dieses wird durch eine Selbstauskunft ermittelt, zu der in der Regel auch die Kontoauszüge der letzten drei Monate gehören.
Wenn daraus hervorgeht, dass das regelmäßige Einkommen nur knapp für die Deckung der Miete und der allgemeinen Lebenshaltungskosten ausreicht, wäre ein zusätzlicher Leasingvertrag nicht bezahlbar. Arbeitslose und Empfänger von Hartz IV erhalten daher keinen Leasingvertrag, selbst dann nicht, wenn sie als sogenannte Aufstocker etwas hinzuverdienen. In der Regel dürfte das verfügbare Einkommen für die Bezahlung der Leasingrate nicht ausreichen. Zusätzlich zur Selbstauskunft, welche die finanziellen Verhältnisse genauer beschreibt, spielen auch individuelle Lebensumstände eine Rolle. Alleinerziehende haben es daher schwerer als Kinderlose und/oder Personen in fester Partnerschaft, wenn der Partner auch berufstätig ist – es sei denn, eine alleinerziehende Person würde sehr gut verdienen.
Leasing Voraussetzungen für Unternehmen
Größere und kleinere Unternehmen, darunter auch Freiberufler und selbstständige Gewerbetreibende, müssen ebenfalls ihre Bonität belegen, wenn sie ein Auto leasen wollen. Der Leasinggeber wird eine Auskunft entweder von der Schufa oder von Creditreform oder anderen Auskunfteien einholen, die sich auf die Bonitätsbewertung von Unternehmen spezialisiert haben. Hinzu kommen anstelle des Arbeitsvertrages und der Selbstauskunft von Privatpersonen eine BWA durch den Steuerberater und die Vorlage der Steuerabrechnungen der letzten zwei oder drei Jahre.
Es kann auch nur die letzte Steuerabrechnung genügen, doch mindestens ein Jahr muss das Unternehmen schon bestehen. Für junge Unternehmen können solche Forderungen hohe Hürden bedeuten. Es gibt Leasinganbieter, die den Start-ups raten, doch zunächst für ein Jahr ein Auto zu mieten. Wiederum muss der Gewinn des Unternehmens genügen, um überhaupt die Leasingrate bequem zahlen zu können.
Unterlagen für das Autoleasing
Für den Abschluss eines Leasingvertrages sind bei der Leasinggesellschaft bestimmte Unterlagen einzureichen. Für das Privatleasing sind das
- die Selbstauskunft (Formular stellt in der Regel die Leasinggesellschaft bereit),
- eine Kopie des Personaldokuments,
- Gehaltsnachweise für die letzten drei Monate sowie
- bei ausländischen Leasingnehmern die Aufenthaltsgenehmigung inklusive Meldebestätigung.
Beim gewerblichen Leasing werden
- die Selbstauskunft,
- die Kopie des Personaldokuments (bei größeren Unternehmen des Geschäftsführers),
- der Handelsregister-Auszug und/oder die Gewerbeanmeldung,
- die BWA,
- die letzten Steuerbescheide sowie
- bei Einzelunternehmern und Freiberuflern ein Bescheid des Steuerberaters zum Beginn und der Art der selbstständigen Tätigkeit
verlangt.
Ist Leasing auch bei mangelnden Voraussetzungen möglich?
Es gibt Möglichkeiten, ein Fahrzeug zu leasen, wenn die Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt werden. Betroffen sind Privatpersonen und Unternehmen mit etwas zu geringem Einkommen/Gewinn oder auch Start-ups in der Gründungsphase, die noch nicht den ersten Steuerbescheid vorlegen können. Folgende Optionen gibt es:
Sonderzahlung leisten
Leasing ist auch ohne Anzahlung und Schlussrate möglich, doch dann steigen zwangsläufig die Monatsraten. Wenn der Leasingnehmer eine kräftige Anzahlung leisten kann, stimmt die Leasinggesellschaft unter Umständen dem Antrag zu. Auch eine höhere Schlussrate wäre denkbar, doch die Anzahlung ist der bessere, weil sicherere Weg.
Kaution hinterlegen
Wer eine Kaution von 25 % des Fahrzeugwertes hinterlegen kann, hat ebenfalls Chancen, trotz relativ geringer Einkünfte ein Fahrzeug zu leasen. Sollte während der Laufzeit eine Rate ausfallen, bedient sich der Leasinggeber aus der Kaution. Ansonsten erhält sie der Leasingnehmer am Ende der Laufzeit zurück. Sollte er das Fahrzeug dann kaufen wollen, wäre die Kaution gleich die Anzahlung. Wer diesen Weg wählt, kann darauf achten, dass der Leasinggeber die Kaution zu gängigen Marktzinsen anlegt. Hierfür besteht allerdings – im Gegensatz zur Mietkaution für eine Wohnung – keine Pflicht des Leasinggebers. Es wäre nur wünschenswert.
Bürgschaft
Auch ein Bürge erhöht die Chance auf einen Leasingvertrag bei zu geringen Einkünften. Diese Möglichkeit können auch Selbstständige nutzen. Der Bürge muss allerdings über eine ausreichende Bonität verfügen. Es ist zu beachten, dass die Bürgschaft seine eigene Bonität senkt. Das sollte der Leasingnehmer ihm fairerweise mitteilen. Zum einen haftet der Bürge über den gesamten Vertragszeitraum für die Leasingraten, zum anderen könnte er Schwierigkeiten bekommen, selbst in dieser Phase einen Kredit aufzunehmen oder einen Vertrag mit langfristigen Verpflichtungen (Miete, Leasing, Telekommunikation etc.) abzuschließen.
Leasing ohne Schufa
Solche Angebote gibt es immer wieder, sie sind mit großer Vorsicht zu betrachten. Das bedeutet nicht, dass sie gar nicht funktionieren. Ein gängiges Szenario ist dabei, dass eine höhere Anzahlung verlangt wird, die der Leasingnehmer bei einem Zahlungsausfall und der darauf folgenden Kündigung des Leasingvertrages durch den Leasinggeber nicht zurückerhält. Das steht im Kleingedruckten. Zudem können die Konditionen bei einem Leasing ohne Schufa – genauso wie bei Krediten ohne Schufa – nicht sehr günstig ausfallen. Immerhin besteht für den Leasinggeber ein erhöhtes Risiko, das er sich teuer bezahlen lässt.
Fazit zu den Leasingvoraussetzungen
Die wichtigste Leasingvoraussetzung ist ein regelmäßiges, ausreichendes Einkommen. Die Bonitätsauskunft muss zudem positiv ausfallen. In Ausnahmefällen ist Leasing auch unter etwas ungünstigeren Voraussetzungen möglich.
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