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weiterlesenWelche Kosten fallen beim Pkw Leasing an? Leasing im Kosten-Check
Die optionale Anzahlung beim Leasing
Leasing kann mit und ohne Anzahlung erfolgen. Wenn der Leasingnehmer einen Vertrag ohne Anzahlung wünscht, muss er eine entsprechende Bonität mitbringen. Bei wegfallender Anzahlung steigen allerdings die Monatsraten. Wichtig zu wissen: Die aufzubringende Gesamtsumme wird verzinst. Das bedeutet, wer auf die Anzahlung verzichtet, muss mit leicht steigenden Kosten rechnen. Daher entscheiden sich oft Leasingnehmer trotz ausreichender Bonität für die Anzahlung. Auch eine Schlussrate ist denkbar, wird aber heutzutage (Anfang 2019) nur noch selten verlangt. Die Anzahlung kann in recht unterschiedlicher Höhe verlangt werden, daraus ergeben sich sehr deutliche Unterschiede bei den zu leistenden Monatsraten. Übliche Anzahlungen liegen zwischen rund 10 bis 30 Prozent des Listenpreises. Diese Anzahlung wird meist Leasingsonderzahlung genannt.
Überführung und Zulassung
Wenn ein Neuwagen ab Werk überführt wird, entstehen dabei nicht unerhebliche Kosten. Einige Premium-Modelle kosten in der Überführung eine vierstellige Summe, beim typischen Mittelklassefahrzeug VW Golf sind es laut einer Beispielrechnung des ADAC durchschnittlich 700 Euro. Die Höhe dieser Kosten hängt vorrangig von der Entfernung ab. Wenn ein Händler im Norden einen BMW aus München überführen lässt, kann das sehr teuer werden. Viele Fahrzeuge können aber die Leasingnehmer selbst ab Werk abholen, so etwa den Golf in Wolfsburg. Auch diese Abholung ist aber nicht kostenlos, das VW-Werk berechnet nur für die Bereitstellung rund 350 Euro. Die Zulassung ist der nächste Kostenfaktor. Es gibt für diesen Verwaltungsakt bundesweit keine einheitliche Gebührenordnung. Grundsätzlich lässt der Händler das Fahrzeug zu, der den Wagen an den Kunden ausliefert. Welche Kosten er zusätzlich zu den Zulassungsgebühren für seine Mühen aufschlägt, wird sich ebenfalls von Fall zu Fall unterscheiden. Die Zulassungskosten sind aber nicht ausnehmend hoch. Inklusive Kennzeichen sollten sie 120 Euro kaum übersteigen.
Alternativ dazu besteht natürlich die Möglichkeit, den Leasing Neuwagen selber anmelden und auch bei den KFZ Kennzeichen Geld zu sparen! Wie das funktioniert, können Sie hier nachlesen.
Monatliche Leasingrate
Die Leasingrate hängt von mehreren Faktoren ab. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um Restwert- oder Kilometerleasing handelt. Im Einzelnen beeinflussen die Ratenhöhe:
- Modell
- Laufzeit
- Kilometerleistung beim Kilometerleasing oder kalkulierter Wertverlust beim Restwertleasing
Jeder Leasingvertrag lässt sich individuell an die Wünsche des Kunden anpassen. Typische Laufzeiten sind 36 bis 48 Monate, seltener 24 oder 60 Monate, sehr selten sogar nur 12 Monate. Die kalkulierte Laufleistung wird pro Jahr meistens mit 15.000 km angenommen, doch der Leasingnehmer kann sich gern für mehr oder weniger Kilometer entscheiden, wenn das seinem Nutzungsverhalten entspricht. Mehr- oder Minderkilometer werden am Ende der Laufzeit in bar ausgeglichen. Beim Restwertleasing geht man auch von einer bestimmten Kilometerleistung aus, diese bestimmt kalkulatorisch den prognostizierten Wertverlust.
Kfz-Steuer
Der Leasingnehmer zahlt auch die Kfz-Steuer für das Fahrzeug. Diese hängt von der Motorart, dem Hubraum und den CO₂ -Emissionen ab.
Versicherungen
Die Versicherung übernimmt wiederum der Leasingnehmer. Es sind hier wegen des Leasings Besonderheiten zu beachten. Die Leasinggesellschaft schreibt in der Regel eine Vollkaskoversicherung vor, die auch in der Tat zu empfehlen ist. Sie würde beispielsweise kleine Schäden am Fahrzeug, die der Fahrer selbst verursacht hat, regulieren. Das schützt ihn vor einer Nachzahlung wegen eines überdurchschnittlichen Wertverlustes. Die Haftpflichtversicherung ist ohnehin obligatorisch. Eine dritte Versicherung wird zwar von den Leasinggesellschaften nicht unbedingt vorgeschrieben, aber dringend (auch von Experten) empfohlen. Es handelt sich um GAP-Deckung (von englisch gap = Lücke). Diese schützt den Leasingnehmer vor einer Deckungslücke, die bei einer starken Wertminderung durch einen Unfall entstehen würde.
Die Vollkaskoversicherung kann zwar bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert ersetzen, doch dieser kann unter dem kalkulierten Restwert des Autos liegen. Auch bei einem Unfall, dessen Schäden reparabel sind, ist das Fahrzeug überdurchschnittlich wertgemindert. Der Leasinggeber kann es nur noch als Unfallfahrzeug – wenn auch als instand gesetztes – vermarkten. Die GAP-Versicherung würde dem Leasingnehmer in so einem Fall den Schaden durch die Wertminderung, den dieser an die Leasinggesellschaft zahlen muss, ersetzen. Die Versicherung muss der Versicherungsnehmer sorgfältig auswählen, es gibt hier erhebliche Preisunterschiede bei identischer Leistung. Natürlich hängt die Kfz-Versicherung auch von der Typ- und Regionalklasse des Fahrzeugs sowie von der Schadenfreiheitsklasse des Fahrers ab. Darüber hinaus berücksichtigen die Versicherer weitere Merkmale wie etwa den Beruf und Familienstand sowie die Wohnverhältnisse des Fahrers.
Inspektionen, HU und Wartung
Der Fahrer bezahlt die Wartungs- und Reparaturkosten, die fälligen Inspektionen und die Hauptuntersuchung durch den TÜV, die DEKRA, den KÜS, die GTÜ oder eine ähnliche akkreditierte Gesellschaft. Die Vorgaben des Leasinggebers, die wiederum den Herstellervorgaben folgen, sind strikt zu befolgen. Wartungen und Inspektionen müssen pünktlich durchgeführt werden, der Fahrer sollte sich die Rechnungen als Beleg aufheben. Fast immer wird vorgeschrieben, dass er die Wartungen in einer Vertragswerkstatt des Herstellers durchführen lässt. Freie Werkstätten sind nahezu durchweg tabu, hiervon gibt es nur selten und in Einzelfällen Ausnahmen – etwa dann, wenn es sich um eine echte Kleinreparatur handelt und der Händler, der das Fahrzeug dem Leasingnehmer übergeben hat, den Arbeiten in der freien Werkstatt ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Wer die regelmäßigen Inspektions- und Wartungstermine nicht einhält, bekommt bei der Rückgabe des Fahrzeugs ganz erhebliche Probleme. Auch um die Reifenwechsel (Sommer- und Winterräder) muss sich der Fahrer auf eigene Kosten kümmern.
Vertragsumschreibung bei einer Leasingübernahme
Wer in einen aktuell laufenden Leasingvertrag einsteigt, weil der Vorgänger diesen vorzeitig beenden will, könnte an den Kosten für die Vertragsumschreibung beteiligt werden. Solch eine Vertragsumschreibung nennt man Leasingübernahme. Diese Kosten sind aber nicht sehr hoch, zudem übernimmt in der Regel das Gros oder gar den Gesamtbetrag der Vorgänger. Dieser strebt schließlich eine außerordentliche Kündigung an, die beim Leasing eigentlich nicht vorgesehen ist. Solche Gebühren können um 400 bis 500 Euro im Mittelklassesegment betragen.
Nebenkosten per Pauschale in den Leasingvertrag inkludieren
Leasingnehmer können beim Full-Service-Leasing alle Nebenkosten, ansonsten auch Teile der Nebenkosten als Pauschale bezahlen, die in den Leasingvertrag inkludiert wird. Der Leasinggeber würde dann die genannten Kosten übernehmen – allerdings häufig nicht alle, nämlich beispielsweise nicht sehr teure Reparaturen. Diese Pauschale ist eine Überlegung wert, doch der Leasingnehmer muss sich hierbei das Kleingedruckte genau anschauen.
Fazit: Leasing verursacht Nebenkosten
Die Nebenkosten des Leasings sind prinzipiell diejenigen, die jeder Autofahrer trägt – bis auf die GAP-Versicherung und die Vollkaskoversicherung, die sich nicht jeder Fahrer leistet, weil sie sich für ältere Fahrzeuge einfach nicht lohnt. Wer einen Leasingvertrag abschließt, muss sich auf die Nebenkosten einstellen. Werde allerdings absolut keine Nebenkosten eingehen möchte, für den ist vielleicht das All Inclusive Leasing eine sehr gute Alternative.
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